Heiligenhaus: Anmeldungen für Lernbeginn starten

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Heiligenhaus: Anmeldungen für Lernbeginn starten

In der Stadt Heiligenhaus ist es wieder soweit: Die Anmeldungen für den Lernbeginn haben begonnen. Alle Eltern, die ihre Kinder in einem der städtischen Kindergärten oder Schulen anmelden möchten, können sich ab jetzt online oder persönlich bei den zuständigen Einrichtungen registrieren. Das Angebot reicht von Kita-Plätzen über Grundschulen bis hin zu förderschulischen Einrichtungen. Die Stadt Heiligenhaus weist darauf hin, dass die Anmeldungen nur innerhalb der festgelegten Fristen möglich sind, um eine reibungslose Planung und Vorbereitung des kommenden Schuljahres zu gewährleisten.

Heiligenhaus: Anmeldungen für Lernbeginn starten

Kaum sind die Sommerferien vorbei, gibt die Stadt Heiligenhaus bereits den Fahrplan für die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen für das Schuljahr 2025/2026 bekannt.

Heiligenhaus: Anmeldung für das Schuljahr / Zeitplan und Hinweise

Heiligenhaus: Anmeldung für das Schuljahr / Zeitplan und Hinweise

Bis spätestens 11. Oktober dieses Jahres muss der den Eltern zugesandte Anmeldebogen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei der gewünschten Grundschule vorliegen. Die Unterlagen können auf dem Postweg der Schule zugeschickt oder bis zu diesem Termin in den Briefkasten der Schule eingeworfen werden.

Wichtig: Sollten die Unterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Schulsekretariat abgegeben werden, ersetzt das nicht den Vorstellungstermin. Ebenso kann bei der Abgabe keine persönliche, individuelle Beratung erfolgen. Das Kind muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Schule vorgestellt werden.

Heiligenhaus: Jetzt anmelden - Fahrplan und Informationen für die Einschulung der schulpflichtigen Kinder

Das Kreisgesundheitsamt stellt bei der Schuleingangsuntersuchung fest, was das Einschulungskind schon alles kann oder ob noch eine Unterstützung nötig ist. So können rechtzeitig vor der Einschulung noch geeignete Fördermaßnahmen und Hilfen besprochen werden.

Die zuständige Schule und die Eltern erhalten eine schriftliche Stellungnahme über das Ergebnis der Untersuchung. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Eltern von der Schule eine Einladung zu einem Vorstellungstermin oder die Benachrichtigung, dass eine Aufnahme an der gewünschten Schule nicht möglich ist.

Info: Erst bei einem Vorstellungstermin ist das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie der Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten wäre wünschenswert. Zu dem Vorstellungstermin sollen die Eltern ihr Kind mitbringen, da die Schulleiterin es gerne persönlich kennen lernen möchte, um unter anderem im Bedarfsfall eine Sprachförderung veranlassen zu können.

Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden. Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart.

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind an der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an einer der beiden Bekenntnisschulen anzumelden. Dies sind im Einzelnen: die Städtische Gemeinschafts-Grundschule Gerhard.-Tersteegen, Velberter Straße 106, die Städtische Gemeinschafts-Grundschule Schulstraße, Schulstraße 1, die Städtische Gemeinschafts-Grundschule Regenbogen, Moselstraße 51, oder die Städtische Evangelische Grundschule A.-Clarenbach, Pestalozzistraße 16 und die Städtische Katholische Grundschule St. Suitbertus, Am Sportfeld 5.

Schulpflicht: Schulpflichtig werden am 1. August 2025 alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden („Kann-Kinder“), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des amtsärztlichen Gutachtens. Eine Gleichbehandlung von Kann-Kindern mit schulpflichtigen Kindern im Aufnahmeverfahren kann nur gewährleistet werden, wenn sie spätestens bis zum Stichtag 15. November 2024 angemeldet werden.

Kinder, die bereits schulpflichtig sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, sind erneut anzumelden. Die Schulpflicht besteht auch für ausländische Kinder und für Kinder von Asylbewerbern. Die Erziehungsberechtigten körperlich und/oder geistig behinderter Kinder sind ebenfalls verpflichtet, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule anzumelden.

Vor der Einschulung findet für die schulpflichtig werdenden Kinder eine amtsärztliche Untersuchung statt. Über den Termin wird das Gesundheitsamt die Eltern rechtzeitig informieren.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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