Thüringer AfD muss ausgeschlossene Journalisten auf Wahlparty einladen
Die AfD Thüringen steht vor einer ungewöhnlichen Herausforderung. Nachdem die Partei mehrere Journalisten von ihrer Wahlparty ausgeschlossen hatte, muss sie nun auf Anordnung des Verwaltungsgerichts die ausgeschlossenen Medienvertreter doch noch einladen. Die Entscheidung des Gerichts folgte einer Klage der betroffenen Journalisten, die sich gegen den Ausschluss von der Wahlparty richtete. Die AfD Thüringen hatte argumentiert, dass die Journalisten gezielt Stimmung gegen die Partei gemacht hätten, was jedoch nicht ausreichend war, um den Ausschluss zu rechtfertigen. Nun muss die Partei ihre Wahlparty neu planen und die ausgeschlossenen Journalisten einladen.
AfD muss Journalisten auf Wahlparty einladen
Das Landgericht Erfurt hat der AfD Thüringen verboten, Journalisten von ihrer Wahlparty zur Landtagswahl am Sonntag auszuschließen. Die Richter gaben damit den klagenden Medienhäusern recht, die die Pressefreiheit bedroht sehen.
Demnach muss die AfD mehrere Journalisten, denen sie den Zutritt verweigern wollte, bei ihrer Wahlparty zur Thüringen-Wahl einlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die AfD kann sich juristisch beim Oberlandesgericht wehren.
Gerichtsbeschluss in Erfurt
Das Landgericht Erfurt gab den klagenden Medienhäusern, darunter das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Springer-Marken Bild und Welt sowie die Tageszeitung Taz, recht. Die Medienhäuser hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der AfD-Wahlparty vorzugehen.
Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Wahlparty nicht nur eine Dankeschön-Veranstaltung für Wahlhelfer und Parteifreunde sei, sondern einen informatorischen Charakter habe. Da die AfD bereits andere Medienvertreter zur Party zugelassen habe, sei diese geöffnet worden. Somit müsse die Partei anderen Medienvertretern ebenso die Teilnahme ermöglichen.
Thüringer AfD muss Pressevertretern auf Wahlparty den Zutritt ermöglichen
Der Vorsitzende Richter Christoph von Friesen begründete das Urteil damit, dass die AfD vorher transparent ein Akkreditierungsverfahren nach bestimmten Vorgaben kommunizieren hätte müssen, um eine faire Auswahl von Medienvertretern zu gewährleisten.
Die AfD hatte argumentiert, dass die Kapazitäten am Veranstaltungsort nur insgesamt 200 Teilnehmer zuließen, von denen bereits 50 Medienvertreter eine Zusage erhalten hätten. Der stellvertretende Sprecher des AfD-Landesverbands, Torben Braga, hatte zuvor angedroht, die Wahlparty möglicherweise komplett abzusagen, sollte das Landgericht den Journalisten recht geben.
Landgericht gibt Journalisten Recht
Das Landgericht entschied in einem zweiten Fall, dass ein weiterer klagender Journalist zu der Wahlparty zugelassen werden muss. Der Verfassungsgerichtshof Thüringen hatte zwischenzeitlich festgestellt, dass die Partei vor dem Eil-Beschluss hätte rechtliches Gehör bekommen müssen.
Die Entscheidung muss laut Verfassungsgerichtshof aber vor der Wahlparty erfolgen - was nun geschehen ist. Die AfD kann sich juristisch beim Oberlandesgericht wehren, um das Urteil anzufechten.
Schreibe einen Kommentar