Kreis Mettmann verlangt Änderungen bei der Windenergie-Planung
Der Kreis Mettmann fordert Anpassungen bei der Windenergie-Planung. Die Verwaltung des Kreises hat sich zu Wort gemeldet und Kritik an der derzeitigen Planung geäußert. Laut Aussage des Kreises gibt es Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der Windenergie-Projekte in der Region. Die Anliegergemeinden haben ebenfalls ihre Zweifel an der derzeitigen Planung geäußert. Der Kreis Mettmann fordert daher, dass die Planungsprozesse überarbeitet werden, um eine bessere Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren zu erreichen.
Kreis Mettmann verlangt Änderungen bei der Windenergieplanung
Der Kreis Mettmann hat der Bezirksregierung Düsseldorf eine vierseitige Stellungnahme zu den Plänen für die Einrichtung von Vorranggebieten für die Windkraft übersandt. In dieser Stellungnahme werden eine Reihe von Gründen aufgezählt, die gegen die 18. Änderung der Regionalplanung in ihrer jetzigen Form sprechen.
Gesundheitsbedenken der Anwohner
Kreisplanungsamtsleiter Georg Görtz appelliert an die Bezirksregierung, mehr als 400 Meter Abstand zwischen den Windkraftgebieten und der nächsten Wohnbebauung zu lassen. Zudem müsse dem Faktor Wohnen bei der Auswahl der Windenergiebereiche ein höheres Gewicht zukommen. Dies werde sich nicht nennenswert auf Anzahl und Größe der geplanten Windenergiebereiche auswirken, aber die Akzeptanz bei den Bürgern erhöhen.
Bedenken zum Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
Von der unteren Naturschutzbehörde werden Bedenken zum Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag geäußert. Da die in den Gebieten vorkommenden Tierarten nicht ausreichend vollständig abgebildet worden seien, seien die Aussagen zur Unbedenklichkeit aus Umweltsicht nicht zutreffend. Als Beispiele nennt der Kreis jeweils einen Brutplatz der geschützten Rotmilane im Mettmanner Windkraftgebiet MET 01 sowie auf der Langenfelder Fläche Lan01.
Der Kreis warnt vor diesen Datenlücken, durch die für betroffene Arten keine Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen getroffen werden könnten. Eine rechtssichere Entscheidung könne nur auf Basis vollständiger Daten sichergestellt werden. Als Anlage übersendet der Kreis ergänzende Daten und Karten.
Schutz der Böden
Schließlich rät der Kreis dazu, die Böden als eigenständiges Schutzgut zu erfassen. Die Böden seien aufgrund ihrer Versorgungsfunktion von Planungen freizuhalten.
Kritik am Zeitdruck
Am Ende wird der von Bezirksregierung aufgebaute Zeitdruck kritisiert. Dieser habe eine Befassung der politischen Gremien im Kreis mit der Stellungnahme verhindert.
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