Erkrath: Landrat hebt Tempobegrenzung des Stadtrats auf.
Der Landrat von Erkrath hat kürzlich die Tempobegrenzung des Stadtrats aufgehoben, was zu Diskussionen in der Stadt geführt hat. Diese Entscheidung kommt nach langen Debatten über die Effektivität der bisherigen Regelung. Die Aufhebung der Tempobegrenzung könnte zu einer Beschleunigung wichtiger Entscheidungen führen und die Effizienz des Stadtrats steigern.
Einige Bürgerinnen und Bürger begrüßen diese Veränderung, während andere besorgt sind, dass dies zu überstürzten Entscheidungen führen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Aufhebung der Tempobegrenzung auf die Arbeitsweise des Stadtrats und das Leben in Erkrath insgesamt auswirken wird.
Landrat hebt Tempolimit des Stadtrats in Erkrath auf: Entscheidung gegen Recht verstoßen
Nach Informationen der FDP hat Landrat Thomas Hendele erklärt, dass die mehrheitliche Entscheidung des Rates, die Gerhart-Hauptmann-Straße aus dem Vorfahrtsstraßennetz zu entlassen, gegen geltendes Recht verstößt und wieder aufgehoben wird. Eine Mehrheit aus Grünen, SPD, BmU und Linken hatte die Herausnahme der Gerhart-Hauptmann-Straße aus dem Vorfahrtsstraßennetz befürwortet, um Tempo 30 auf dieser Verkehrsachse in Unterfeldhaus durchzusetzen.
Die FDP begrüßt hingegen die Absage des Landrats. Als einzige Partei hatte sie von Anfang an gegen die Entlassung aus dem Vorfahrtsstraßennetz gestimmt. Die Debatte um die allgemeine Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer in ganz Erkrath ist damit aber noch nicht erledigt: Ein Antrag der Liberalen, das Ziel der flächendeckenden Einrichtung von Tempo 30 aus dem neuen Haushaltsplan zu entfernen, wurde von allen Parteien und auch mehrheitlich von der CDU abgelehnt; 2023 war sie der FDP bei diesem Anliegen noch beigesprungen, berichtet der verkehrspolitische Sprecher der FDP, Leonard Kern-Wagner. Ob der Straßenverkehr störungsfrei fließen könne, dürfe nicht von den Launen einzelner Kommunalpolitiker abhängig sein. Leitbild der FDP bleibe: Tempo 50 auf den innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen, Tempo 30 in den engeren Quartiersstraßen und mehr Verkehrsberuhigung, wo dies aus Sicherheitsgründen geboten sei.
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