Konversation mit Schulchefin in WhatsApp-Gruppe verbreitet in Düsseldorf

Index

Konversation mit Schulchefin in WhatsApp-Gruppe verbreitet in Düsseldorf

In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich ein Skandal um eine private Konversation zwischen einer Schulchefin und einem Elternvertreter in einer WhatsApp-Gruppe entwickelt. Die Inhalte des Chats, die eigentlich nur für die Augen der Beteiligten bestimmt waren, wurden un autorisiert an andere Mitglieder der Gruppe weitergeleitet und verbreiteten sich schnell in der Schulgemeinde. Die Schulchefin stand plötzlich im Zentrum der Kritik, da ihre Äußerungen als unpassend und unprofessionell empfunden wurden. Die Frage, wie es zu diesem Datenschutz-Skandal kommen konnte, beschäftigt nun die Betroffenen und die Öffentlichkeit.

Konversation mit Schulchefin: Geldstrafe für heimliche Aufnahme eines Gesprächs reduziert

Ein Amtsrichter hat am Montag die Geldstrafe für eine 42-jährige Mutter deutlich reduziert. Sie hatte zugegeben, im Mai 2023 ein Telefonat mit der Leiterin einer Schule heimlich aufgenommen und anschließend in einer Eltern-Chatgruppe veröffentlicht zu haben.

Zunächst war sie wegen dieser Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes mit 1500 Euro Strafe belegt worden. Dagegen protestierte die Mutter erfolgreich. In der Verhandlung und nach der Aussage der 42-Jährigen hat der Richter die Strafe auf jetzt 300 Euro gesenkt.

Hintergrund: Gewaltdelikt an einer Schule

Hintergrund: Gewaltdelikt an einer Schule

Laut Version der Anklage soll sich die Aktion der Mutter um ein „tatsächlich nie stattgefundenes Gewaltdelikt“ an dieser Schule gedreht haben. Im Prozess hieß es jedoch, dass ein Kind in einer Nachmittagsbetreuung und außerhalb des Schulgeländes ein anderes Kind mit einem Messer oberflächlich verletzt haben soll.

Die Gerüchteküche unter Schülern und Eltern kochte damals regelrecht über. Die Angeklagte rief daher bei der Schulleiterin an, nahm einen Großteil dieses Gespräches heimlich auf und übermittelte das Telefonat unerlaubt über eine Chatgruppe an andere Eltern.

Verteidigung: Kein Schuldbewusstsein

Ihr Anwalt argumentierte, dass die Mutter damals „keinerlei Schuldbewusstsein“ gehabt habe: „Sie hat sich nicht den Hauch eines Gedankens gemacht, dass sie das nicht darf.“

Die Angeklagte selbst erklärte, sie habe gehandelt, weil sie sich Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder gemacht habe: „Ich dachte, das machste mal, das war aus dem Affekt heraus. Bevor da noch mal 30 Leute bei der Schulleiterin anrufen“, habe die Mutter also ihr heimlich aufgezeichnetes Telefonat schnell in der Elterngruppe weiter gereicht. „Dass da Ruhe reinkommt“, fügte die 42-Jährige hinzu.

Schließlich hätte die Schulleitung bei einem ernst zu nehmenden Vorfall ja auch eine Meldepflicht gehabt.

Ergebnis: Strafe reduziert, Schuldspruch bestätigt

Im Ergebnis ist der Schuldspruch gegen die geständige Mutter allerdings bestätigt worden. Der Richter hat die Strafe von ursprünglich 30 Tagessätzen zu je 50 Euro jetzt reduziert auf 15 Tagessätze zu je 20 Euro. Statt 1500 Euro muss die Mutter für ihre Aktion jetzt also nur noch ein Fünftel davon zahlen. Die Staatsanwältin hatte für eine Strafe von 600 Euro plädiert.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up