Bundeskriminalamt übernimmt Schutzmaßnahmen - Kanzlerkandidat Friedrich Merz erhält verstärkte Sicherheitsvorkehrungen
Im Zuge der angespannten Sicherheitslage in Deutschland hat das Bundeskriminalamt (BKA) umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Sicherheit des Kanzlerkandidaten Friedrich Merz zu gewährleisten. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen wird Merz, der als Spitzenkandidat der CDU für die kommende Bundestagswahl gilt, verstärkte Sicherheitsvorkehrungen erhalten. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Sicherheitsstrategie, die das BKA in enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden entwickelt hat, um die Sicherheit von Prominenten und Funktionsträgern zu garantieren.
Bundeskriminalamt übernimmt Schutz für Kanzlerkandidat Friedrich Merz
Wer Kanzler werden will, ist auch viel gefährdeter als andere Politiker. Deshalb sind die Sicherheitsvorkehrungen für CDU-Chef Friedrich Merz nach der Bekanntgabe seiner Kanzlerkandidatur deutlich erhöht worden.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den Schutz für Merz jetzt übernommen, wie Parteikreise bestätigten. Merz sei in eine andere Sicherheitsstufe gehoben worden, hieß es.
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für den CDU-Chef
Die Sicherheitsvorkehrungen für Friedrich Merz sind nun auf einem höheren Level. Die Abteilung Sicherungsgruppe des BKA ist zuständig für den Personenschutz und bewertet die Gefährungslage. Die zu beschützende Person, etwa der Bundeskanzler oder der Bundespräsident, wird dann von Personenschützern unmittelbar begleitet, auch auf Reisen.
Wenn derjenige Veranstaltungen besucht, werden diese vorab vom Personenschutzteam begutachtet und weitere Schutzmaßnahmen mit der örtlichen Polizei abgestimmt.
Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen für Merz
Friedrich Merz war bisher in der Öffentlichkeit so gut wie immer ohne BKA-Personenschützer unterwegs - auch nach seiner Wahl zum CDU-Chef vor zweieinhalb Jahren und zum Unionsfraktionschef im Bundestag.
Das Bundesinneministerium bestätigte, dass die Sicherheitsvorkehrungen für den CDU-Chef erhöht worden sind. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte, grundsätzlich gelte, für die Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen sei eine intensive und fortlaufende Bewertung der Gefährdungslage für die betreffende Person die Grundlage.
Das Bundeskriminalamt gewährleiste dann den erforderlichen Personenschutz, unter anderem auch für die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes.
Zur Erfolg der Maßnahmen und zum Schutz der betreffenden Personen könne man aber keine weitergehenden Angaben machen, sagte die Sprecherin.
Die Sicherheit des Kanzlerkandidaten hat oberste Priorität
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