- Angriff gegen Pfarrer Muziazia in Emmerich ohne Strafverfolgung
- Pfarrer Muziazia: Rassistische Attacken in Emmerich bleiben straflos
- Ein Pfarrer unter Rassismus-Attacken
- Die Vorsitzende des Emmericher Integrationsrates äußert sich
- Warum keine Strafe für den Rassisten?
- Die rechtlichen Grundlagen
- Mögliche Strafen für Rassismus in Deutschland
- Neue Prüfung durch die Staatsanwaltschaft
Angriff gegen Pfarrer Muziazia in Emmerich ohne Strafverfolgung
Ein schockierender Vorfall ereignete sich in Emmerich, als Pfarrer Muziazia Opfer eines gewalttätigen Angriffs wurde. Die Tat geschah in aller Öffentlichkeit und sorgte für große Empörung in der Bevölkerung. Doch zu aller Überraschung wurde der Täter ohne Strafverfolgung wieder auf freien Fuß gesetzt. Dieser Vorgang wirft ernste Fragen auf über die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und die Sicherheit von Kirchenmitarbeitern. In diesem Artikel werden wir den Hintergrund des Vorfalls untersuchen und die Folgen für die betroffene Gemeinde analysieren.
Pfarrer Muziazia: Rassistische Attacken in Emmerich bleiben straflos
Die rassistischen Attacken gegen den Pfarrer der St Vitus-Gemeinde, Dr. Égide Muziazia, wühlen die Menschen in Emmerich auf. Reaktionen von Bürgermeister Peter Hinze sagte am Mittwoch: „In unserer Stadt ist kein Platz für Rassismus. Ich bin Égide dankbar, dass er den Mut hat, die Fälle öffentlich zum machen. Rassisten müssen wissen, dass sie nicht ihre Opfer aus der Gesellschaft ausgrenzen, sondern sich selbst.“
Ein Pfarrer unter Rassismus-Attacken
Der Pfarrer der St. Vitus-Gemeinde, Égide Muziazia war schon mehrfach rassistischen Anfeindungen ausgesetzt. Schon im Sommer 2023, als klar war, dass Muziazia neuer Pfarrer für Elten und Hüthum wird, gab es bei Facebook erste Anfeindungen gegen den Mann aus dem Kongo. Was wolle man denn hier mit einem schwarzen Priester, lautete der Tenor. Die Kommentare wurden später gelöscht.
Im Juli 2024 wurden Muziazia und zwei Begleiter mit ebenfalls dunkler Hautfarbe von einem Mann im Innenhof der Volksbank in Elten rassistisch beschimpft. Der Mann hatte die Drei gesehen und von seinem Balkon aus die Gruppe beleidigt.
Weiter gibt es Alltagserfahrungen, die Muziazia lange versucht hat zu ignorieren. Etwa, dass an der Supermarktkasse die Bemerkung fällt: „Lass doch mal den Neger vor.“ Oder dass auf dem Dorfplatz in Elten Anfang Dezember 2023 bei der Sinterklaas-Feier der Pastor als „echte zwarte Piet“ bezeichnet worden ist.
Die Vorsitzende des Emmericher Integrationsrates äußert sich
Die Vorsitzende des Emmericher Integrationsrates, Sabina Palluch, hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Sie stammt gebürtig aus Polen. Sie schreibt: „Auch ich wurde vor einigen Monaten in Emmerich rassistisch angegriffen, und ähnlich wie im Fall von Égide Muziazia wurde die Strafverfolgung eingestellt. Solche Erlebnisse verdeutlichen, wie wichtig es ist, gemeinsam gegen Rassismus vorzugehen und Betroffene zu unterstützen.“
Warum keine Strafe für den Rassisten?
Neben der Empörung über das Verhalten der Rassisten stellen viele die Frage, warum der Mann, der den dunkelhäutigen Pfarrer anspuckte und mit „Du Affe“ beleidigte, bislang nicht bestraft worden ist. Der Fall Der Vorfall ereignete sich im April in der Emmericher Innenstadt. Muziazia erstattete Anzeige, die Polizei ermittelte den Täter. Ende Juni bekam der Geistliche die Mitteilung, dass das Verfahren gegen den Rassisten eingestellt worden sei. Die Polizei wies auf die Möglichkeit eines Verfahrens mit einer Schiedsperson hin.
Die rechtlichen Grundlagen
In Deutschland sind rassistische Beleidigungen nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern auch strafrechtlich verfolgbar. Die rechtlichen Grundlagen für die Bestrafung solcher Taten finden sich im Strafgesetzbuch (StGB). Beleidigungen, die auf die Herkunft, Hautfarbe oder Ethnie einer Person abzielen, können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das deutsche Strafrecht sieht in verschiedenen Paragraphen Sanktionen für rassistische Äußerungen vor. Es geht um Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
Mögliche Strafen für Rassismus in Deutschland
Volksverhetzung (§ 130 StGB): Dieser Paragraph stellt die Verbreitung von Hass oder Aufrufen zu Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen unter Strafe. Rassistische Beleidigungen, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören oder den Hass gegen Menschen anderer Herkunft zu schüren, fallen in diese Kategorie. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Beleidigung (§ 185 StGB): Allgemeine Beleidigungen, die die Ehre einer anderen Person verletzen, können ebenfalls rassistisch motiviert sein. Hier drohen ebenfalls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu zwei Jahren.
Neue Prüfung durch die Staatsanwaltschaft
Nach der Berichterstattung in den Medien scheint die Staatsanwaltschaft in Kleve die Anzeige von Pfarrer Muziazia in einem anderen Licht zu sehen. „Die Presseberichterstattung ist seitens der hiesigen Behörde zum Anlass genommen worden, die Akten zum Zwecke der Überprüfung der seinerzeit erfolgten Einstellungsverfügung anzufordern“, schreibt Oberstaatsanwalt Johannes Hoppmann. Heißt: Die Staatsanwaltschaft schaut sich noch einmal an, warum die Sache nicht weiterverfolgt worden ist. Auch vor dem Hintergrund, dass dieser Fall nicht die einzige rassistische Attacke gegen den Pfarrer aus Elten gewesen ist. Deshalb wertet die Staatsanwaltschaft den Fall möglicherweise jetzt anders als im Juni.
Zur Erklärung: Pfarrer Muziazia hat nur diesen einen Fall angezeigt. Er wollte nicht, dass die Dinge weiter eskalieren. Doch die Frage stellt sich für den juristischen Laien natürlich, warum ein einzelner Fall nicht ausreichend für eine Bestrafung sein soll.
Eltens Ortsvorsteher Albert Jansen ärgert sich jedenfalls über die Behörde. „Ich kann nicht verstehen, dass eine solche rassistische Attacke für den Täter keine Folgen hat.“
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