Mönchengladbach: So funktionieren Testament und Vollmacht

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Mönchengladbach: So funktionieren Testament und Vollmacht

In der Stadt Mönchengladbach ist es von großer Bedeutung, dass man sich mit den rechtlichen Aspekten des Testamentes und der Vorsorgevollmacht auseinandersetzt. Viele Menschen wissen nicht genau, wie diese beiden wichtigen Instrumente funktionieren und wie sie im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls eingesetzt werden können. Ein Testament ist ein wichtiger Teil der Vorsorgeplanung, da es festlegt, was mit unserem Vermögen nach unserem Tod geschehen soll. Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermöglicht es uns, einen Vertreter zu ernennen, der für uns handelt, wenn wir selbst nicht mehr in der Lage sind, unsere Angelegenheiten zu regeln. In diesem Artikel werden wir Ihnen erklären, wie Sie ein Testament und eine Vorsorgevollmacht erstellen können und wie sie im Alltag eingesetzt werden können.

So funktionieren Testament und Vollmacht:

Nur wenige Menschen machen sich Gedanken darüber, was passiert, wenn sie sich nicht mehr selbstständig um die eigenen Angelegenheiten kümmern können – sei es nach einem Sturzgeschehen oder einer schweren Erkrankung. Warum es sinnvoll ist, sich frühzeitig darum zu kümmern, wer sich im Fall der Fälle als Betreuungsperson eignet und was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist, darüber informierte am Dienstag, 17. September, die Veranstaltung aus der Reihe „Alles was Recht ist“ zum Thema „Pflegefall in der Familie – Betreuung und Vorsorgevollmacht“.

Pflegefall in der Familie: Was muss man wissen über Testament und Vollmacht?

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Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Landgericht, dem Anwaltsverein und der Rheinischen Post veranstaltet. Referenten waren der Rechtsanwalt Philipp Hilleke, die Notarin Catharina von Hertzberg-Bölch sowie Peter Krenzel, Rechtspfleger am Amtsgericht Mönchengladbach.

In seiner Begrüßung wies der stellvertretende Präsident des Landgerichts, Jörg Koewius, auf die Zunahme der Fälle hin, in denen eine Betreuung notwendig wird: „Das Thema ist mitten unter uns und präsent.“

Mönchengladbach: Wie funktioniert die Betreuung und Vorsorgevollmacht in Deutschland?

Denisa Richters, Leitende Regionalredakteurin der Rheinischen Post Mönchengladbach und Moderatorin des Abends, stellte mögliche Fragestellungen vor: „Wer soll für mich entscheiden, wenn ich zum Pflegefall werde, welche Vorkehrungen sind zu treffen?“

Info: Was eine Betreuung kostet

Für die Bestellung eines Betreuers ist das Betreuungsgericht zuständig. Den Antrag kann die betroffene Person selbst stellen, aber auch Angehörige oder Freunde. Gibt es keinen ehrenamtlichen Betreuer (etwa Ehepartner oder Verwandte), setzt das Gericht einen Berufsbetreuer ein.

Kosten: Bei einem Vermögen von bis zu 100.000 Euro des Betroffenen belaufen sich die Kosten auf 230 Euro. Dieser Betrag kann nur dann erlassen werden, wenn das Vermögen unter 25.000 Euro liegt. Dazu kommen weitere Kosten, etwa für den Verfahrenspfleger. Insgesamt belaufen sich die Gerichtskosten für das erste und zweite Jahr auf jeweils 1.101,50 Euro.

Rechtspfleger Peter Krenzel führte an dem fiktiven Fall von „Oma Käthe“ den Ablauf eines Betreuungsverfahrens aus: Sie leidet an Parkinson und einer Demenz und kann nach einem Sturz nicht mehr alleine zu Hause wohnen. Sie ist in einem Altenheim untergebracht, und die Verwandten machen sich nun Gedanken über die weitere Versorgung, zumal Heim und Eigentumswohnung doppelte Kosten verursachen.

Betreuung und Vollmacht in Mönchengladbach: Experten klären auf bei Veranstaltung

Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Philipp Hilleke führte im Anschluss die Aufgaben einer externen Betreuung aus: Diese soll helfen, Angelegenheiten zu erledigen, wenn eine Person dies nicht mehr ganz oder teilweise erledigen kann. „Dabei stehen die Wünsche des Betroffenen an erster Stelle, und die erfährt man in persönlichen Gesprächen“, sagte der Rechtsanwalt.

Die Vorsorgevollmacht beschrieb abschließend die Notarin Catharina von Hertzberg-Bölch. Sie wies darauf hin, wie wichtig es sei, damit „eine Person zu betrauen, der man vertraue, dass sie die Dinge für einen erledigt, wenn man es nicht mehr kann“.

Eine Vorsorgevollmacht teile sich in Vermögens- und persönliche Angelegenheiten. Sie könne registriert werden, um von Notaren und eventuell Ärzten eingesehen zu werden. Mit einer solchen Vollmacht könne man „quasi alles“ machen: Bankgeschäfte, Abschluss oder Kündigung von Miet- und Kaufverträgen.

Es gibt diverse Wahlmöglichkeiten bei der Ausstellung einer solchen Vollmacht: So kann man einen oder mehrere Bevollmächtigte wählen, eine Hierarchie innerhalb der Bevollmächtigen einrichten und eine Vollmacht auch immer widerrufen.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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