Mönchengladbach: Stadt verliert vor Gericht definitiv wegen Beteiligung der NEW AG an 'Sven' - Entscheidung ist rechtskräftig
In einer für die Stadt Mönchengladbach äußerst bedeutenden Entscheidung hat das Gericht ein endgültiges Urteil gesprochen. Die Stadt muss sich geschlagen geben, nachdem sie in einem Rechtsstreit wegen der Beteiligung der NEW AG an dem Projekt 'Sven' unterlag. Die Stadt wird nun die Konsequenzen tragen müssen, da die Entscheidung rechtskräftig ist und nicht mehr angefochten werden kann. Dieser Ausgang des Verfahrens hat weitreichende Folgen für die Stadt und ihre Bürger. Wir werden in den folgenden Artikeln näher auf die Hintergründe und Konsequenzen dieser Entscheidung eingehen.
Mönchengladbach: Stadt verliert vor Gericht - Entscheidung über NEW-Anteiligung an 'Sven' rechtskräftig
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein höchstrichterliches Urteil gefällt: Die Stadt Mönchengladbach muss eine Aktennotiz freigeben, die Aufschluss über die Rechtmäßigkeit des Kaufs von Anteilen an dem Elektroauto Sven durch die NEW AG im Juni 2018 gibt. Die Stadt hatte bisher die Einsicht in die Unterlagen verwehrt und sich auf Verschwiegenheitspflichten aus dem Aktiengesetz berufen.
Die Bezirksregierung hatte bereits festgestellt, dass der Kauf der Anteile rechtswidrig war. Die Frage, ob die Stadt dies vor dem Investment auch so gesehen hat, könnte die Aktennotiz klären. Die Stadtverwaltung und Politiker von FDP und Linken hatten jahrelang um die Geheimhaltung des Papiers gerungen.
Zwei Instanzen hatten bereits geurteilt, dass die Stadt das Papier freigeben muss. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Stadt gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zurückgewiesen. Dies bedeutet, dass die Ratsmitglieder ein Anrecht auf die Einsicht in die Unterlagen haben.
Die Stadt hatte argumentiert, dass die Aktennotiz vertraulich sei und deshalb nicht offengelegt werden dürfe. Das Gericht sah dies jedoch nicht als ausreichend an und befand, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Information habe.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Die Stadt muss nun die Aktennotiz freigeben und damit die Fragen nach der Rechtmäßigkeit des Kaufs von Anteilen an dem Elektroauto Sven beantworten.
Die Politiker von FDP und Linken hatten sich Jahre lang für die Offenlegung der Aktennotiz eingesetzt. Nun fordern sie, dass die Stadt endlich Klarheit schaffe und die Hintergründe des Kaufs aufklärt.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Sieg für die Transparenz und ein wichtiger Schritt zur Aufklärung der Affäre um den Kauf von Anteilen an dem Elektroauto Sven.
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