Rundfunk-Reform könnte im Sommer 2025 in Kraft treten
Die Rundfunk-Reform, die von der Bundesregierung geplant wird, könnte bereits im Sommer 2025 in Kraft treten. Diese umfassende Reform wird voraussichtlich zu einer größeren Medienfreiheit und einer besseren Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führen. Durch diese Änderungen soll die Unabhängigkeit der Medien gestärkt werden, um eine bessere Berichterstattung und eine vielfältigere Meinungsbildung zu ermöglichen. Die Reform wird von vielen als notwendig erachtet, um die Medienlandschaft in Deutschland an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. In den kommenden Monaten werden die Details der Reform weiter diskutiert und festgelegt, bevor sie im Sommer 2025 in Kraft tritt.
RundfunkReform: Weniger Programme und Kanäle
Die Bundesländer treiben ihre Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Online-Anhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder.
Die Reform soll weniger Hörfunkprogramme und Spartenkanäle bringen. Die Länder hoffen durch die Reform auch auf Effekte mit Blick auf die Finanzierung. Derzeit ist offen, wie sich perspektivisch die Höhe des Rundfunkbeitrags entwickeln wird.
Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offensichtlich aus. Eigentlich soll der Beitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen.
Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs haben bereits signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden.
Hintergrund: Krise des Senders RBB
Hintergrund ist auch die Krise des Senders RBB vor zwei Jahren. Es ging dabei um Vorwürfe der Verschwendung an der Spitze.
Ziele der Reform
Die Länder möchten die öffentlich-rechtlichen Häuser effizienter aufstellen, Doppelstrukturen vermeiden und die Kontrolle verbessern. ARD und ZDF arbeiten ihrerseits parallel an Synergien. Die Länder wollen etwa die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern.
Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten. In einem Folgeschritt wollen sich die Länder dann mit der Finanzierung beschäftigen.
Quelle: ARD und ZDF: Wie funktioniert der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk?
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