Leichlingen verfügt über eine Baumschutzverordnung

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Leichlingen verfügt über eine Baumschutzverordnung

Die Stadt Leichlingen hat einen wichtigen Schritt in Richtung Umweltschutz getan. Seit kurzem gilt in der Stadt eine Baumschutzverordnung, die den Schutz der Bäume in der Kommune sicherstellen soll. Diese Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung einer nachhaltigen und umweltbewussten Stadt. Durch die Baumschutzverordnung soll der Verlust von Bäumen in Leichlingen verhindert werden. Die Verordnung regelt unter anderem die Fällung von Bäumen, die Pflege von Bäumen und die Neupflanzung von Bäumen in der Stadt. Die Stadtverwaltung von Leichlingen setzt damit ein wichtiges Zeichen für den Umweltschutz und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen.

Leichlingen verfügt über erste Baumschutzverordnung

Neue Regeln für die Blütenstadt: Baumschutzsatzung beschlossen

Nach dreijähriger Diskussion hat die Mehrheitskoalition aus CDU, Grünen und FDP eine Baumschutzsatzung für die Blütenstadt beschlossen. Bemerkenswert aus gleich mehreren Gründen: Zum einen ist der Beschluss einer Satzung möglicherweise rechtswidrig, zum anderen schützt sie gar nicht alle Bäume in Leichlingen, sondern nur die auf öffentlichen Grundstücken, an denen die Kommune mindestens zu 50 Prozent beteiligt ist.

Entwurf der Baumschutzsatzung steht

Entwurf der Baumschutzsatzung steht

„Diese Baumschutzsatzung dient dem Schutz des Baumbestandes“, heißt es in dem Papier, das im Rat zur Abstimmung gestellt wurde. Weiter ist zu lesen: „Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern, mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 30 Zentimetern aufweist, Bäume mit einem Stammumfang mindestens eines Baumes von mindestens 30 Zentimetern, wenn sie in einer Gruppe von mindestens zwei Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren.“

Außerdem gilt die Satzung für Bäume, „die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht vorliegen.“ Verboten ist demnach, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

Verbotene Einwirkungen auf den Wurzel- und Kronenbereich

Unter die Verbote fallen auch Einwirkungen auf den Wurzel- und Kronenbereich, den geschützte Bäume zur Existenz benötigen und die zur Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen oder führen können:

  • Kappen, Anbringen von Verankerungen und Gegenständen
  • Abgrabungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen, Verdichtungen oder Versiegelung im Wurzelbereich
  • Ausbringen von Herbiziden, Lagern, Ausschütten oder Ausgießen von (giftigen) Salzen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben, Abwässern oder Baumaterialien
  • Das Befahren und Beparken des Wurzelbereiches
  • Grundwasserabsenkungen oder -anstauungen im Zuge von Baumaßnahmen

Bäume in Leichlingen: Neue Schutzsatzung sorgt für Diskussion

Bäume in Leichlingen: Neue Schutzsatzung sorgt für Diskussion

Alle Ratsmitglieder – unabhängig von politischer Couleur – sind sich im Grundsatz einig, dass Bäume geschützt werden sollen. Doch dieser Vorschlag sorgte auch nach drei Jahren Vor- und Gegenvorschlägen noch zu heftigen Diskussionen im Rat.

Kritik an der Baumschutzsatzung

„Dieser Kompromiss ist Murks und lediglich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“, stellte Martin Steinhäuser von der BWL unter Beifall der SPD fest. Denn: Letztlich führt sie dazu, dass ein städtisches Amt im Rathaus bei einem anderen Amt in eben selbigem einen Antrag stellt, einen Baum auf öffentlichem Grund fällen zu dürfen.

Für Bürger und die Gewächse auf deren Grundstücken gilt die Satzung nämlich nicht. Und zwar vermutlich nicht deshalb, weil die Bürger dann vor in Kraft treten einer entsprechenden Vorschrift noch „schnell ganz viele Bäume fällen würden“, wie Cerstin Geldmacher (Grüne) befürchtete. Sondern weil eine solche Regelung mit Wirkung in den Privatraum noch nicht mal in der Jamaika-Koalition eine Mehrheit gefunden hätte.

So aber hinterlässt die Satzung das Geschmäckle, dass sie vor allem ein Misstrauensvotum gegen den städtischen Bauhof und dessen Mitarbeiter ist. Doris Weiske (CDU) wies diesen Vorwurf zwar weit von sich, doch Bürgermeister Frank Steffes betonte: „Sie unterstellen den Mitarbeitern, dass sie ohne Notwendigkeit Bäume fällen. Das ist eine Ohrfeige für die Kollegen.“

Ein weiterer Aspekt der neuen Baumschutzsatzung könnte dazu führen, dass sie gar nicht erst in Kraft tritt, weil Bürgermeister Frank Steffes sie nach dem Beschluss umgehend beanstanden und überprüfen lassen muss. Die Natur einer Satzung auf Gemeindeebene ist es nämlich, dass sie Wirkung nach außen – also aus der Stadtverwaltung heraus für externe Dritte – entfaltet. Tut die Baumschutzsatzung nach Leichlinger Art aber nicht.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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