Gericht in Düsseldorf: Angeklagter profitiert von der Legalisierung von Cannabis

Das Gericht in Düsseldorf hat in einem bemerkenswerten Fall entschieden, dass ein Angeklagter von der Legalisierung von Cannabis profitiert. Der Mann wurde wegen des Besitzes von Marihuana angeklagt, jedoch argumentierte sein Anwalt erfolgreich, dass die Menge nur geringfügig war und unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen erlaubt ist. Die Richter stimmten dem zu und sprachen den Angeklagten frei. Dieses Urteil wirft ein Licht auf die Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf die Justiz und verdeutlicht die Notwendigkeit einer genauen Prüfung der Gesetze und ihrer Anwendung. Es zeigt auch, wie sich die gesellschaftlichen Normen und Einstellungen zu bestimmten Substanzen im Laufe der Zeit verändern können und wie dies sich auf die Rechtsprechung auswirkt.

Cannabislegalisierung in Düsseldorf: Angeklagter erhält Bewährungsstrafe für Drogenbesitz

Cannabislegalisierung in Düsseldorf: Angeklagter erhält Bewährungsstrafe für Drogenbesitz

Das neue Cannabisgesetz hat einen Angeklagten in Düsseldorf vor dem Gefängnis bewahrt. Der 37-Jährige musste sich am Amtsgericht am Dienstag wegen illegalen Besitzes von Heroin und Cannabis verantworten. Nach alter Rechtslage hätte der Mann eine nicht geringe Menge Drogen besessen, was als Verbrechen gilt. Nach dem neuen Recht, das seit Montag gilt, so Richterin Britta Brost, liege die Menge knapp unter dieser Grenze. Damit sei der Drogenbesitz nur noch ein Vergehen, was Geld- und Bewährungsstrafen ermögliche.

Über seinen Verteidiger gestand der 37-Jährige die Vorwürfe. Er wurde am Dienstag zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss als Bewährungsauflage bis Ende Juli eine Drogenentzugstherapie antreten. Er war am 9. Juni 2022 am Düsseldorfer Hauptbahnhof mit knapp fünf Gramm Heroin und 1,6 Gramm Cannabis erwischt worden. Der 37-Jährige ist mehrfach vorbestraft. Im Prozess erklärte er, keine Drogen mehr zu nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig, weil beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten.

Uwe Köhler

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