Bundespräsident: Staats- und Regierungschef mit eingeschränkter Handlungsmacht (Federal President: Head of State and Government with limited executiv

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Bundespräsident: Staats- und Regierungschef mit eingeschränkter Handlungsmacht (Federal President: Head of State and Government with limited executive power)

Der Bundespräsident ist in Deutschland sowohl Staatschef als auch Regierungschef, doch seine Handlungsmacht ist eingeschränkt. Laut der deutschen Verfassung, insbesondere dem Grundgesetz, hat der Bundespräsident vor allem repräsentative Aufgaben, während die Regierungsgeschäfte vom Bundeskanzler und den Ministern geführt werden. Dieser Zustand soll sicherstellen, dass die Macht in Deutschland geteilt wird und dass keine einzelne Person oder Institution zu viel Einfluss hat.

Der US-Präsident: Eine Führungspersönlichkeit mit begrenzten Möglichkeiten

Das Präsidentenamt in den Vereinigten Staaten wird oft als mächtigstes Amt der Welt bezeichnet. Allerdings sind der Macht des Präsidenten oder der Präsidentin durch die starke Rolle des Kongresses durchaus Grenzen gesetzt:

Doppelte Aufgabe als Staats- und Regierungschef

Doppelte Aufgabe als Staats- und Regierungschef

Die USA sind eine präsidentielle Demokratie. Der Präsident vertritt die USA also nicht nur als oberster Repräsentant nach innen und außen. Er leitet zugleich die Regierung und setzt die vom Kongress verabschiedeten Gesetze um. In parlamentarischen Demokratien sind die Funktionen des Staats- und Regierungschefs dagegen getrennt.

Führungsrolle in der Außenpolitik

Führungsrolle in der Außenpolitik

Der Präsident bestimmt die Richtlinien der US-Außenpolitik. Als „Commander-in-Chief“ steht er zugleich an der Spitze der Streitkräfte und kontrolliert die Atomwaffen. Die Verfassung räumt zwar allein dem Kongress das Recht ein, einen Krieg zu erklären. Allerdings kann der Präsident auch ohne parlamentarische Zustimmung einen bis zu 90 Tage dauernden Kampfeinsatz anordnen.

Vetomacht - aber Opposition kann den Kongress beherrschen

Vetomacht - aber Opposition kann den Kongress beherrschen

Laut US-Verfassung können nur Repräsentantenhaus und Senat die Initiative für ein neues Gesetz ergreifen. Der Präsident kann Gesetzesvorlagen des Kongresses wiederum mit seinem Veto blockieren. Für eine Aufhebung des Vetos wäre eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern notwendig.

Hat die Partei des Präsidenten in beiden Kammern des Kongresses eine Mehrheit, so kann er weitgehend ungehindert regieren und seine Gesetzesvorlagen durchbringen. Wird hingegen das Repräsentantenhaus von der Opposition kontrolliert, kann diese Gesetzesvorhaben blockieren und politische Konflikte auf die Spitze treiben. Sind beide Kammern in den Händen der Opposition, dann wird der Präsident in der Innenpolitik nicht mehr viel zustande bringen.

Ernennung von Richtern

Ernennung von Richtern

Der Präsident hat auch die mächtige Befugnis, die Bundesrichter zu nominieren. Da sie auf Lebenszeit ernannt werden, haben diese Personalentscheidungen oft Auswirkungen, die weit über die eigene Amtszeit hinausreichen.

Besonders wichtig ist die Besetzung des Supreme Court, der über die Verfassung wacht und bei wichtigen gesellschaftlichen Fragen wie Abtreibung oder Einwanderung das letzte Wort hat. Der Präsident kann die Richter allerdings nicht im Alleingang ernennen: Seine Nominierungen müssen vom Senat gebilligt werden.

Immunität

Am 1. Juli entschied der von konservativen Richtern dominierte Supreme Court, dass US-Präsidenten eine weitreichende Immunität genießen - womit die strafrechtliche Verfolgung ehemaliger Präsidenten erheblich erschwert wurde. Demnach besteht eine „absolute Immunität“ für Handlungen, welche die Präsidenten gemäß ihrer von der Verfassung festgelegten Kernbefugnisse ausüben.

Für alle anderen Amtshandlungen gilt zumindest eine „mutmaßliche Immunität“, damit ein Präsident „seine verfassungsmäßigen Pflichten ohne ungebührliche Vorsicht ausüben“ kann. Allein für „inoffizielle Handlungen“, etwa als Privatperson, soll die Immunität nicht gelten.

Maximal acht Jahre

Ein Verfassungszusatz von 1951 begrenzt die Zeit im Weißen Haus auf zwei vierjährige Amtszeiten. Eine vorzeitige Absetzung des Präsidenten durch den Kongress über ein Amtsenthebungsverfahren (impeachment) ist möglich, die Hürden sind aber hoch. Für eine Absetzung wird eine Zweidrittelmehrheit im Senat benötigt.

Bisher gab es fünf Amtsenthebungsverfahren gegen vier Präsidenten. In vier Fällen wurde es abgeschmettert, im fünften Fall trat Richard Nixon zurück, bevor das gegen ihn eingeleitete Verfahren abgeschlossen wurde.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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