DSGVO: Europäischer Gerichtshof begrenzt Datenverwendung durch Online-Konzerne ein
In einem bedeutenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Datennutzung durch Online-Konzerne eingeschränkt. Die Richter in Luxemburg haben entschieden, dass die Unternehmen strikteren Regeln unterliegen müssen, wenn es um die Verwendung von Nutzerdaten geht. Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Datenschutzes in der Europäischen Union und könnte weitreichende Folgen für die Digitalwirtschaft haben. Im Folgenden werden wir die Auswirkungen dieses Urteils auf die Online-Branche näher betrachten und analysieren, wie die Unternehmen auf diese neue Entwicklung reagieren müssen.
Europäischer Gerichtshof setzt Online-Konzerne auf Datenminimierung ein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil festgestellt, dass es dem Grundsatz der Datenminimierung aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) widerspricht, wenn sämtliche personenbezogenen Daten zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet werden.
Hintergrund ist eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems, der mit seiner Organisation noyb moniert, dass Meta sich nicht an den Grundsatz der Datenminimierung aus der DSGVO halte und einfach das gesamte Online-Verhalten speichere, anstatt die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken.
Klage von Max Schrems
Schrems' Anwältin, Katharina Raabe-Stuppnig, begrüßt das Urteil: Wir sind sehr erfreut über das Urteil. Meta habe im Grunde seit 20 Jahren einen riesigen Datenbestand über die Nutzer aufgebaut, der täglich wachse. Nach diesem Urteil dürfe nur noch ein kleiner Teil des Datenpools von Meta für Werbung verwendet werden.
Grundsatz der Datenminimierung
Der EuGH stellte fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das notwendige Maß beschränkt werden muss. Es widerspricht dem Grundsatz der Datenminimierung, wenn alle Daten ohne Unterscheidung nach ihrer Art und ohne zeitliche Begrenzung für Werbung verwendet werden.
Sensible Daten
Ein weiterer Punkt der Klage war die Verarbeitung von sensiblen Daten wie etwa der sexuellen Orientierung. Für diese Daten gilt in der DSGVO ein besonderer Schutz, sie dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen verwendet werden.
Der EuGH stellte fest, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass Schrems seine sexuelle Orientierung bei einer Veranstaltung offensichtlich öffentlich machte. Ob diese Information datenschutzkonform genutzt wurde, müsse der österreichische Oberste Gerichtshof beurteilen.
Stellungnahme von Meta
Meta erklärte: Meta nimmt den Datenschutz sehr ernst und hat mehr als fünf Milliarden Euro investiert, um den Datenschutz in das Herzstück all unserer Produkte zu integrieren. Jeder, der Facebook nutzt, hat Zugang zu einer breiten Palette von Einstellungen und Werkzeugen, die es den Nutzern ermöglichen, die Verwendung ihrer Daten zu steuern.
Die Entscheidung des EuGH hat weitreichende Folgen für die Online-Konzerne und ihre Datenverarbeitungspraktiken.
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