Fall Diarra: 1. FC Köln prüft nach EuGH-Urteil Schadensersatzklage gegen FIFA
Der 1. FC Köln hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begonnen, eine Schadensersatzklage gegen die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) zu prüfen. Der Fall betrifft den ehemaligen Spieler Alou Diarra, der 2017 aufgrund einer unberechtigten Sperre durch die FIFA einen Teil seiner Karriere verloren hat. Der EuGH hatte zuvor entschieden, dass die FIFA gegen das EU-Recht verstoßen habe, indem sie den Spieler ohne ausreichende Begründung gesperrt habe. Nun muss die FIFA möglicherweise Schadensersatz an den 1. FC Köln zahlen, falls die Klage erfolgreich ist.
EuGH-Urteil: 1. FC Köln prüft Schadensersatzklage gegen FIFA nach Fall Diarra
Der 1. FC Köln denkt über eine Schadensersatzklage gegen den Fußball-Weltverband FIFA nach, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil im Fall Lassana Diarra gesprochen hat. Der Sport-Geschäftsführer Christian Keller äußerte sich vorsichtig zu diesem Thema, aber gab zu, dass es schon sein könnte, dass ein Schadensersatzanspruch besteht.
Die FIFA hatte den FC im vergangenen Winter mit einer Transfersperre belegt, weil der Klub den damals noch Jugendlichen Jaka Cuber Potocnik angestiftet haben soll, den Vertrag bei Olimpija Ljubljana in Slowenien zu kündigen und bei den Kölnern zu unterschreiben. Die Familie Potocniks argumentierte, es gebe triftige Gründe, aus dem Vertrag auszusteigen. Ljubljana habe sich nicht an Absprachen gehalten, was der slowenische Klub so nicht akzeptierte und die FIFA einschaltete.
Die Rechtsgrundlage, auf der wir verurteilt worden sind, dieser Paragraph 17.4 des Transferreglements, der ist europarechtswidrig. Das war auch schon eines unserer zentralen Argumente im CAS-Verfahren, sagte Keller, dessen Klub mit einem Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof gescheitert war.
Fall Diarra: Weitereichendes Urteil des EuGH
Der EuGH hatte am Freitag ein Urteil mit womöglich weitreichenden Folgen für den Transfermarkt veröffentlicht. Einige Beschränkungen der FIFA hinsichtlich der Möglichkeit eines Spielers, nach einseitiger Vertragsauflösung eine weitere Beschäftigung zu suchen, seien geeignet, die Freizügigkeit von Berufsfußballspielern zu behindern.
Der Fall Lassana Diarra begann 2014, als der frühere französische Nationalspieler seinen Verein Lokomotive Moskau wegen Gehaltskürzungen abrupt verlassen hatte. Lokomotive kündigte den Vertrag mit der Begründung, der Spieler habe Vertragsverletzungen begangen. Der Verein forderte von Diarra außerdem eine Entschädigung von 20 Millionen Euro.
Fall Bosman 2.0? Fußball-Business blickt nach Luxemburg. Der EuGH-Urteil könnte zu einer Änderung der Transferregeln führen und somit den Transfermarkt revolutionieren.
Der 1. FC Köln wird nun prüfen, ob eine Schadensersatzklage gegen die FIFA möglich ist. Die Transfersperre gegen den Klub läuft ohnehin aus, und der FC könnte bis zum nächsten Öffnen des Wechselfensters maximal vertragslose Spieler registrieren.
Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen für den Transfermarkt haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die FIFA und die anderen Fußballverbände auf das Urteil einstellen werden.
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