Stasi: Zwölf Jahre Haft für ehemaligen Mitarbeiter gefordert
Die Justiz hat in einem bedeutenden Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), besser bekannt als Stasi, eine strafrechtliche Verfolgung beantragt. Der Angeklagte, der während der DDR-Zeit für die Politische Polizei tätig war, wird vorgeworfen, an der Verhaftung und Folter von Oppositionellen beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von zwölf Jahren für den 73-Jährigen, der sich gegen die Vorwürfe wehrt. Der Fall wirft ein Licht auf die Verbrechen des ehemaligen Sicherheitsapparates und die Notwendigkeit, auch Jahrzehnte nach dem Mauerfall noch für Gerechtigkeit zu kämpfen.
Ex-Stasi-Mitarbeiter soll zwölf Jahre Haft für tödlichen Schuss an Grenzübergang erhalten
Rund 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss am früheren DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für einen Ex-Stasi-Mitarbeiter gefordert.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Der 80-Jährige aus Leipzig habe sich des heimtückischen Mordes schuldig gemacht.
50 Jahre nach tödlichem Schuss - Prozess gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter
Der damalige Oberleutnant habe am 29. März 1974 das 38 Jahre alte Opfer hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen.
Der Angeklagte habe zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört und sei mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden.
Der Angeklagte hatte sich im Prozess nicht geäußert. Die Verteidigerin des deutschen Angeklagten hatte zu Prozessbeginn erklärt, ihr Mandant bestreite die Vorwürfe.
Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv.
Zunächst ging die Behörde jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
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