- Titel: Grundsteuer in Kamp-Lintfort: Wie die Stadt die Hebesätze umsetzen will
- Grundsteuerreform in Kamp-Lintfort: Stadt plant Hebesatzsatzung mit lokaler Differenzierung
- Hintergrund: Landesgesetz ermöglicht differenzierte Hebesätze
- Stadtrat tagt am Dienstag
- Hebesatzsatzung mit lokaler Differenzierung
- Kritik von der FDP-Fraktion
Titel: Grundsteuer in Kamp-Lintfort: Wie die Stadt die Hebesätze umsetzen will
Die Stadt Kamp-Lintfort steht vor einer wichtigen Entscheidung: Die Grundsteuer, die von den Eigentümern von Grundstücken und Immobilien gezahlt wird, soll neu berechnet werden. Die Hebesätze, die auch als Steuersätze bezeichnet werden, sollen angepasst werden, um den Haushalt der Stadt zu entlasten. Doch wie will die Stadt die neuen Hebesätze umsetzen? Welche Auswirkungen werden sich auf die Bürger und Unternehmer der Stadt auswirken? Wir werfen einen Blick auf die Pläne der Stadt und erläutern, was dies für die Anwohner von Kamp-Lintfort bedeutet.
Grundsteuerreform in Kamp-Lintfort: Stadt plant Hebesatzsatzung mit lokaler Differenzierung
Die Reform der Grundsteuer treibt Bürger, Politiker und die Kämmereien in den Kommunen um. Wie hoch die Steuer für Immobilieneigentum ab 2025 ausfallen wird, ist in vielen Gemeinden und Städten bislang ungeklärt.
In Kamp-Lintfort schlägt Kämmerer Martin Notthoff dem Stadtrat vor, bis zur Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2025 eine Hebesatzsatzung zu erarbeiten und vorzulegen, die eine örtliche Differenzierung beinhaltet, die zu einer gerechteren Lastenverteilung zwischen Wohnen und Gewerbe zukünftig führen soll.
Hintergrund: Landesgesetz ermöglicht differenzierte Hebesätze
Zum Hintergrund: Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Juli das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer verabschiedet. Wie aus der Vorlage des Kämmerers hervorgeht, ist die Wertverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken im 2019 verabschiedeten Bundesmodell, mit dem der Bundesgesetzgeber eine gesetzliche Neuregelung geschaffen hatte, Hintergrund des Landesgesetzes.
Durch eine Änderung der Bewertungsregeln für Geschäftsgrundstücke verlieren diese nach dem neuen Recht überproportional an Wert, so dass Geschäftsgrundstücke in NRW künftig weniger als bislang zum Grundsteueraufkommen beitragen und dies bei aufkommensneutraler Besteuerung von den übrigen Grundstückstypen kompensiert werden müsste, heißt es in der Vorlage zur Sitzung des Stadtrates.
Stadtrat tagt am Dienstag
Der Stadtrat tagt am Dienstag, 8. Oktober, 15 Uhr, im Foyer der Stadthalle in Kamp-Lintfort. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Einbringung des Haushaltes für 2025. Weitere Themen sind das Stadtjubiläum 2025, der Ausbau der Bertastraße und die Sanierung des Rathauses.
Hebesatzsatzung mit lokaler Differenzierung
Den Gemeinden wird nun das Recht eingeräumt, unterschiedliche Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B festzulegen, um auf örtlicher Ebene über die Nivellierung der Wertverschiebung entscheiden zu können, heißt es weiter. Dies sieht einen Hebesatz für Wohngrundstücke und einen für die sonstigen unter die Grundsteuer B fallenden Grundstücke vor.
Im September hat das Landesfinanzministerium die dort ermittelten aufkommensneutralen Hebesätze für die Stadt Kamp-Lintfort mitgeteilt: Demnach würde der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 413 Prozent liegen, für die Grundsteuer B bei 912 Prozent. Die differenzierten Hebesätze nach Wohnen lägen bei 783 Prozent, fürs Nichtwohnen bei 1236 Prozent.
Eine Übernahme des einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B in Höhe von 912 Prozent kommt nicht in Betracht, teilt die Stadtverwaltung mit. Dies würde zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Wohngrundstücke führen und mit sozialen Verwerfungen einhergehen.
Kritik von der FDP-Fraktion
Kritik kommt im Vorfeld der Ratssitzung von der FDP-Fraktion. In einer Pressemitteilung erinnert Fraktionsvorsitzender Stephan Heuser daran, dass seine Fraktion bereits im Juni 2022 einen Resolutionsentwurf in den Stadtrat eingebracht habe – mit der Vorgabe, dass sich der Bürgermeister bei der Landesregierung für ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell einsetzt.
Dass die Stadt jetzt unter hohem Zeitdruck eine örtliche Differenzierung vornehmen will, sieht die FDP kritisch: Ein auf zwei Kategorien vereinfachtes Hebesatzsplitting wie in Kamp-Lintfort vorgesehen sorgt unseres Erachtens in vielen Fällen dafür, dass Belastungsverschiebungen entweder gar nicht beseitigt, sondern noch verstärkt werden.
Die FDP begründet dies unter anderem mit den verschiedenen Gebäudearten. Wir haben erhebliche Zweifel zum Beispiel an der Rechtssicherheit des Splittings zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken, betont Heuser und erklärt weiter: Unter anderem steht zu erwarten, dass die Gerichte den 25-prozentigen Grundsteuerrabatt für genossenschaftliche Mieter für nicht zulässig halten werden.
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