Welche Kasse zahlt was bei einem Einbruch? Ein Versicherungsexperte gibt Auskünfte
Im Falle eines Einbruchs in das eigene Haus oder die Wohnung stellt sich viele Menschen die Frage, welche Kosten von welcher Versicherung übernommen werden. Die Antwort darauf ist nicht immer eindeutig, da es verschiedene Versicherungstypen gibt, die unterschiedliche Leistungen anbieten. Ein Versicherungsexperte gibt in diesem Artikel Auskünfte über die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme bei einem Einbruch. Wer ist für welche Schäden verantwortlich? Wer zahlt den Schaden an der Tür oder den gestohlenen Wertgegenständen? Diese Fragen werden in diesem Artikel beantwortet, um die Unsicherheit bei einem solchen Ereignis zu minimieren.
Einbruch: Welche Versicherung zahlt was?
Im Kreis Viersen ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im vergangenen Jahr gestiegen. Für das Jahr 2023 registrierte die Kreispolizeibehörde insgesamt 438 Fälle – 2022 waren es noch 389. In etwa der Hälfte der Fälle bleibt es zum Glück beim Versuch, doch häufig genug sind Einbrecher erfolgreich: Sie hebeln die Haustür, die Terrassentür oder ein Fenster auf, steigen in die Wohnung ein und durchwühlen Schränke und Kommoden.
Welche Versicherung kommt dafür auf?
Immer wieder finden sie dabei Bargeld und nehmen ansonsten mit, was sich schnell zu Geld machen lässt: Schmuck, Uhren und Münzen etwa. Welche Versicherung kommt dafür auf, wer kümmert sich um die Schäden an der Tür? Und wie kann man sich bestmöglich absichern?
Tür
Oft hebeln Einbrecher Haustür, Wohnungstür oder Terrassentür auf, um in Haus oder Wohnung zu gelangen. Wird die Tür dabei beschädigt, sei dies ein Fall für die Gebäudeversicherung, sagt Ludger Tillmann, Vorsitzender im Landesverband NRW des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute. Die Tür sei ein Gebäudebestandteil, „und wenn ich einen ordentlichen, zeitgemäßen Versicherungsvertrag habe, kommt die Gebäudeversicherung dafür auf.“
Geld
Besonders gefragt bei Einbrechern: Bargeld. Immer noch bewahren viele Menschen Geld zu Hause auf, mitunter auch größere Beträge. Wer ein paar Hundert Euro im Haus hat, muss sich keine Sorgen machen: „In den meisten Verträgen der Hausratversicherung sind 1000 oder 2000 Euro automatisch mitversichert“, sagt Tillmann, denn: „Ein gewisser Handvorrat an Bargeld wird jedem zugestanden.“ Dabei spiele es übrigens keine Rolle, wo das Geld aufbewahrt worden sei – ob man es nun offen auf dem Couchtisch liegen ließ oder unter der Matratze versteckte: „Einbrecher sind Fachleute, sie kennen die klassischen Verstecke und wissen, wo sie suchen müssen“, sagt Tillmann.
Schmuck
Auch bei Schmuck ist die Hausratversicherung zuständig, um den Geldwert der gestohlenen Stücke zu ersetzen. Doch was war die Kette, der Ring oder die Brosche wert, die die Einbrecher mitnahmen? Wer kann das genau sagen? Tillmann rät deshalb dazu, eine Liste der Wertgegenstände anzulegen – bevor es überhaupt zu einem Einbruch kommt.
Elektronik
Smartphone, Tablet und Playstation werden bei Einbrüchen gestohlen, selbst teures Werkzeug lassen die Täter mitgehen. Dann ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner: „Hausrat umfasst alles, was lose in der Wohnung ist, was nicht niet- und nagelfest ist“, sagt Tillmann. Dabei umfasst der Begriff „Wohnung“ auch Garage, Schuppen oder Keller.
Fahrrad
Vom Grundsatz her sind Fahrräder über die Hausratversicherung mitversichert, sofern sie aus einem verschlossenen Gebäude, also aus Haus, Keller, Schuppen oder Garage gestohlen wurden, sagt Tillmann. In vielen Versicherungsverträgen gibt es aber auch einen Zusatzbaustein. Der stellt sicher, dass das Fahrrad auch dann versichert ist, wenn es abgeschlossen draußen stand, und zwar nicht nur vor dem eigenen Haus, sondern beispielsweise auch vor dem Supermarkt oder Restaurant.
Auto
Nehmen die Einbrecher die Autoschlüssel mit, ist zur Wiederbeschaffung von Schlüsseln die Hausratversicherung zuständig. Stehlen die Täter auch das Auto, das in der Einfahrt stand, ist der entwendete Pkw über die Kfz-Versicherung (Teilkasko) abgesichert.
Beratung
Grundsätzlich sollten Versicherte etwa alle zwei Jahre mit dem sie betreuenden Versicherungsfachmann sprechen und prüfen, ob die Verträge noch zu den eigenen Lebensumständen passen oder etwas geändert werden muss, rät Tillmann. Faustregeln können passen, müssen es aber nicht: „Ich kann auf 50 Quadratmetern sehr viele Wertgegenstände haben oder sehr wenig, die Wohnungsgröße allein ist kein Maßstab“, macht der Versicherungsexperte klar: „Es muss für mich passen.“
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