Nordrhein-Westfalen stellt Kommunen eine Milliarde Euro für die U3-Betreuung zur Verfügung

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Nordrhein-Westfalen stellt Kommunen eine Milliarde Euro für die U3-Betreuung zur Verfügung

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der U3-Betreuung in den Kommunen des Bundeslandes unternommen. Im Rahmen eines umfassenden Konzepts zur Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung stellt die Landesregierung den Kommunen eine Milliarde Euro zur Verfügung. Mit diesem finanziellen Impuls soll die U3-Betreuung, also die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, in den Kommunen gestärkt und ausgebaut werden. Dieser Schritt soll dazu beitragen, dass Eltern besser unterstützt werden und ihre Kinder eine gute Grundlage für ihre weitere Entwicklung erhalten.

NRW stellt eine Milliarde Euro für U3-Betreuung in Kommunen bereit

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird zeitnah eine Rechtsverordnung erlassen, die den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Ausgleichszahlungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro zusichert. Dies teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände am Dienstag (8. Oktober) in Düsseldorf mit.

Diese Mittel ergänzen die bereits geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026. Der sogenannte Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten.

Die rückwirkenden Ausgleichszahlungen für vorangegangene Jahre sollen noch im laufenden Jahr erfolgen. Gleichwohl gibt es in einigen Punkten weiterhin unterschiedliche Positionen zwischen der Landesregierung und den Verbänden, hieß es. Dennoch habe man sich geeinigt, die Gespräche zur Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe für den Zeitraum 2021 bis 2026 mit der Rechtsverordnung abzuschließen.

Trotz intensiver Gespräche konnte aber bislang keine Einigung über alle Details des Überprüfungsverfahrens zum BAG-JH erzielt werden. Die kommunalen Spitzenverbände gehen bei der U3-Kindertagesbetreuung von deutlich höheren Kosten als die Landesregierung aus. Zudem müsste aus Sicht der Kommunen der höhere Belastungsausgleich deutlich früher rückwirkend gelten, als es die Landesregierung plant.

Da diese Fragen weiterhin offen sind, erwägen die kommunalen Spitzenverbände nun eine Klage.

Hintergrund

Hintergrund

Das Land NRW ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010 verpflichtet, den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die notwendigen Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung zu erstatten. Hierzu hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW als oberste Landesjugendbehörde alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe zu überprüfen und anzupassen.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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