- Ski: Deutscher Skiverband (DSV) gewinnt Rechtsstreit gegen Weltverband FIS im Marketingbereich
- DSV triumphiert im Marketingstreit gegen FIS: München gibt einstweiligen Rechtsschutz
- FIS-Beschluss verletzt europäisches Kartellrecht
- Zentralvermarktung behindert Wettbewerb
- DSV und Österreichischer Skiverband wehren sich gegen FIS
Ski: Deutscher Skiverband (DSV) gewinnt Rechtsstreit gegen Weltverband FIS im Marketingbereich
Der Deutsche Skiverband (DSV) hat einen wichtigen Erfolg im Marketingbereich errungen. In einem langjährigen Rechtsstreit gegen den Weltverband FIS (Fédération Internationale de Ski) hat das Gericht zugunsten des DSV entschieden. Der Streitpunkt lag in der Vermarktung von Skiwettbewerben und der Nutzung von Logo und Markenrechten durch den Weltverband. Durch den Sieg im Rechtsstreit kann der DSV nun seine Markenrechte stärker durchsetzen und seine Interessen im Marketingbereich besser vertreten. Dieser Erfolg ist für den deutschen Skisport von großer Bedeutung und stärkt die Position des DSV innerhalb des Weltverbands.
DSV triumphiert im Marketingstreit gegen FIS: München gibt einstweiligen Rechtsschutz
Der Deutsche Skiverband (DSV) hat im Zwist mit dem Weltverband FIS um die künftigen Medien- und Marketingrechte einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht München I gab einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung überwiegend statt.
Wie das Gericht mitteilte, verletze ein FIS-Beschluss zur Zentralvermarktung aus dem Frühjahr europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb nicht umgesetzt werden, urteilte das Münchner Gericht.
FIS-Beschluss verletzt europäisches Kartellrecht
Die FIS hatte am 26. April beschlossen, dass Weltcups in diversen Wintersportarten nicht mehr - wie seit vielen Jahren üblich - von den nationalen Verbänden, sondern in Zukunft zentral über den Weltverband vermarktet werden. Dies stelle eine „unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar“, hieß es vom Gericht.
„ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands“ ausnutze.
Zentralvermarktung behindert Wettbewerb
Der FIS-Beschluss stelle eine „Wettbewerbsbehinderung“ dar, weil die nationalen Verbände gezwungen würden, zur weiteren Austragung von Wettkämpfen eine Vereinbarung mit der FIS einzugehen.
Der DSV hat ein Recht auf einstweiligen Rechtsschutz, weil die FIS nach ihrem Beschluss aus dem April bereits die relevanten Medienrechte an eine Drittfirma vergeben habe.
DSV und Österreichischer Skiverband wehren sich gegen FIS
Neben dem DSV geht auch der Österreichische Skiverband gegen die FIS vor. Dabei sind die Nationalverbände nicht grundsätzlich gegen eine Zentralvermarktung - im Gegenteil: Auch sie halten so einen Schritt für sinnvoll.
Allerdings wehren sie sich gegen das Vorgehen der FIS unter ihrem umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch. Sie fordern, bei der Vergabe und vertraglichen Ausgestaltung der Marketingrechte involviert zu werden.
Bislang wurden sie von der FIS nicht überzeugt, dass ihnen die Regeländerung zum Vorteil gereicht.
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