Neue Richtlinien für Minderjährige in Polizeihaftanstalten

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Neue Richtlinien für Minderjährige in Polizeihaftanstalten

Die Bundesregierung hat neue Richtlinien für die Unterbringung von Minderjährigen in Polizeihaftanstalten erlassen. Diese neuen Vorgaben sollen die Rechte und Interessen von Jugendlichen, die in Polizeigewahrsam genommen werden, besser schützen. Die Richtlinien sehen vor, dass Minderjährige separate Unterbringungseinheiten erhalten und dass ihre psychologische und soziale Betreuung gewährleistet wird. Darüber hinaus werden die Haftbedingungen für Jugendliche verbessert, um ihre soziale und berufliche Reintegration zu fördern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Rechte von Minderjährigen in Polizeihaftanstalten besser geschützt werden.

Neue Richtlinien für Minderjährige in Polizeihaftanstalten: Altersgerechte Anpassungen erforderlich

Die Polizeizellen sollen auch für Kinder oder Jugendliche altersgerecht angepasst werden. Das sieht eine neue Verordnung von Innenminister Herbert Reul (CDU) vor, die nach dpa-Informationen diese Woche vom Kabinett abgesegnet worden ist.

Konkret geht es um junge Menschen, die zum Beispiel Anschläge planen - und daher vorübergehend in Gewahrsam genommen werden müssen. Jüngst hatte es einen solchen Fall bei einem 15-Jährigen aus Wuppertal gegeben, der während der Trauerfeier für die Opfer des Terroranschlags von Solingen von der Polizei für einige Tage festgesetzt worden war.

In solchen Fällen dürfen Kinder oder Jugendliche ausnahmsweise in Polizeizellen gesteckt werden - statt zum Beispiel in eine Einrichtung des Jugendamts. Da es aus Sicht des Innenministeriums immer häufiger zu solch drastischen Maßnahmen kommt, passt man die Gewahrsamsvollzugsverordnung an.

Altersgerechte Ausstattung der Zellen

Altersgerechte Ausstattung der Zellen

Im Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es unter anderem: Kinder und Jugendliche sollten auch bei einem Aufenthalt von wenigen Stunden neben einer Matratze auch Tisch und Stuhl in der Zelle haben.

Zweitens müsse die Polizei die Erziehungsberechtigten sowie das Jugendamt unverzüglich unterrichten. „Drittens muss die Polizei in Abstimmung mit den zu unterrichtenden Personen bzw. Stellen unverzüglich die für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen geeigneten Maßnahmen treffen.“

Die Verordnung muss noch im Ministerialblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft tritt.

Mit dieser neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in Polizeihaft altersgerecht behandelt werden. Innenminister Herbert Reul setzt damit ein wichtiges Signal für die Sicherheit und das Wohl von Minderjährigen.

Uwe Köhler

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