Die Alternative für Deutschland (AfD) hat einen Rückschlag erlitten, als ihr Antrag auf Klage gegen den Vorsitz von Bundestagsausschüssen abgelehnt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der AfD als unzulässig zurückgewiesen. Damit bleibt der Vorsitz von Bundestagsausschüssen unverändert. Die AfD hatte argumentiert, dass die Verteilung der Ausschussvorsitze ungleich sei und die Oppositionsrechte verletze. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch bindend und kann nicht angefochten werden. Dieser Rückschlag ist für die AfD ein schwerer Schlag, da sie sich in den letzten Jahren bemüht hatte, ihre Position im Bundestag zu stärken.
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen AfD-Klagen auf Vorsitz von Bundestagsausschüssen
Kein Anspruch auf Vorsitz von Ausschüssen für die AfD
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem einstimmigen Urteil am Mittwoch entschieden, dass die Alternative für Deutschland (AfD) keinen Anspruch darauf hat, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Damit sind die Klagen der AfD gescheitert.
Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses rechtmäßig
Die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung. Brandner war nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 in die Kritik geraten, nachdem er einen Tweet weiterverbreitet hatte, in dem kritisiert wurde, dass jetzt Politiker in Synagogen mit Kerzen rumlungern. Brandner entschuldigte sich später, lehnte jedoch Rücktrittforderungen ab.
Folgen für die AfD
Nach der Abwahl Brandners wurden Kandidaten der AfD nicht mehr zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen gewählt. Die AfD hatte daraufhin Klage gegen die Entscheidung des Bundestages erhoben, jedoch ohne Erfolg.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Die AfD muss sich damit abfinden, dass sie keinen Anspruch auf den Vorsitz von Ausschüssen hat.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
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