Amtsgericht Wermelskirchen: Vorwurf der Bedrohung nach Gespräch im Sozialamt

Das Amtsgericht Wermelskirchen beschäftigt sich derzeit mit einem Vorwurf der Bedrohung, der sich nach einem Gespräch im Sozialamt ereignet haben soll. Die genauen Umstände dieser Anschuldigung werden derzeit von den Behörden untersucht. Es wird vermutet, dass während des Gesprächs verbal aggressive Äußerungen gefallen sind, die als Bedrohung aufgefasst wurden. Dies hat zu einer Anzeige geführt und die Justizbehörden haben nun die Aufgabe, den Vorfall zu klären und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickeln wird und welche Konsequenzen für die beteiligten Parteien folgen werden.

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Amtsgericht Wermelskirchen: Familiendrama vor Gericht um Vorwurf der Bedrohung

Es war eine etwas andere Verhandlung vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen. Es ging um Bedrohung – und doch um deutlich mehr. Angeklagt war ein 38-jähriger Solinger, Familienvater und Teil einer Patchwork-Familie mit insgesamt fünf Kindern. Zwei davon hatte die Mutter mit in die Beziehung gebracht, zwei der Mann. Das Paar hatte dann noch ein gemeinsames Kind bekommen. Die Anklage bezog sich auf den Zeitraum vom 11. bis 29. November des Vorjahres. Der 38-Jährige soll einer Sozialarbeiterin im Wermelskirchener Bürgeramt gedroht haben, ihr die Kinder wegzunehmen – mit dem Wortlaut: „Damit Sie mal sehen, wie das ist“. Auch soll er bei der Verwaltungsangestellten angerufen haben und die Bedrohung wiederholt haben.

PatchworkFamilie vor Gericht: Angeklagter weist Bedrohungsvorwurf energisch zurück

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Der Angeklagte, sichtlich erregt und aufgewühlt, äußerte sich in durchaus ausschweifender Form zu den Vorwürfen. Das führte soweit, dass man sich fast in einem familienrechtlichen Verfahren wähnte. Das war es allerdings nicht, denn es ging eben um den Vorwurf der Bedrohung. Den wies der Angeklagte deutlich zurück. „Ich habe gesagt: Wie würden Sie sich fühlen, wenn man Ihnen Ihre Kinder wegnehmen würde? Ich habe nicht gesagt: Man sollte Ihnen die Kinder wegnehmen“, führte der 38-Jährige vor Gericht aus. Außerdem habe er der Sozialarbeiterin Amtsmissbrauch und Unfähigkeit vorgeworfen, was aber nicht Teil der Anklage war.

Als zweite Zeugin war die Lebensgefährtin des Solingers geladen. Die 36-Jährige bestätigte, dass die Aussage so getätigt wurde, wie ihr Partner das angegeben hatte. „Ich selbst habe ihr das auch so gesagt: Sie haben selbst Kinder, wie würden Sie sich fühlen?“, sagte die Wermelskirchenerin. Während ihrer Aussage hielt der Angeklagte das einjährige Kind auf dem Arm und kümmerte sich liebevoll um den Nachwuchs.

Nachdem die Zeugin entlassen war, sagte die Richterin: „Mir reicht es nicht, was die Sozialarbeiterin hier gesagt hat.“ Die Staatsanwältin entgegnete: „Für mich wäre es ebenfalls in Ordnung, die Sache ohne weitere Auflagen einzustellen.“ Dem stimmte die Richterin zu. Was allerdings das familienrechtliche Thema anging, das fraglos im Mittelpunkt der Angelegenheit stand, darum muss sich ein anderes Gericht kümmern.

Uwe Köhler

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