Anzahlen der Kleinen Waffenscheine in Nordrhein-Westfalen steigen seit Jahren kontinuierlich

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Anzahlen der Kleinen Waffenscheine in Nordrhein-Westfalen steigen seit Jahren kontinuierlich

Die Zahlen der kleinen Waffenscheine in Nordrhein-Westfalen zeigen einen alarmierenden Anstieg. Seit Jahren steigen die Anzahlen kontinuierlich an und werfen Fragen nach den Gründen für diesen Trend auf. Im Fokus stehen die Kleinen Waffenscheine, die für den Besitz von Schusswaffen erteilt werden. Die Statistiken zeigen, dass die Anzahl der Ausstellungen stetig zunimmt und somit eine wachsende Zahl von Menschen in Nordrhein-Westfalen im Besitz von Schusswaffen sind. Dieser Anstieg wirft Fragen nach der Sicherheit in der Bevölkerung auf und fordert die Behörden heraus, Maßnahmen zu ergreifen, um den Besitz von Schusswaffen zu regulieren.

Kleiner Waffenschein: Zahl der Inhaber in NRW steigt kontinuierlich

In Nordrhein-Westfalen sind zum Stichtag Ende Juni 222.271 Personen Inhaber eines Kleinen Waffenscheins. Das geht aus einer Anfrage unserer Redaktion an das Landeskriminalamt (LKA) hervor. Diese sind im Nationalen Waffenregister (NWR) gespeichert.

Damit ist die Zahl der Menschen, die diesen Schein besitzen, erneut gestiegen. Ende 2023 waren es noch 214.095 Menschen. Diese Zahl steigt seit Jahren kontinuierlich. Vor zehn Jahren etwa, Ende 2013, waren es noch 61.828 Menschen, die in Nordrhein-Westfalen diesen Kleinen Waffenschein besaßen.

Über die Jahre stieg deren Zahl immer weiter, im Jahr 2016 legten sich besonders viele Menschen den Schein zu. So lag die Zahl Ende 2015 bei 70.757 Personen, ein Jahr später war sie schon auf 121.690 gestiegen. Das entspricht einer Zunahme von fast 72 Prozent, fast 60.000 Menschen beantragten in diesem Jahr den Kleinen Waffenschein.

Im Vergleich: In anderen Jahren bewegte sich die Zunahme meist bei 10.000 bis 20.000 neuen Scheinen. Die kontinuierliche Zunahme lasse sich laut LKA unter anderem damit erklären, dass ein Kleiner Waffenschein unbefristet gültig ist. Dadurch zeigt sich die statistische Zunahme.

Polizei warnt vor Gefahren

Polizei warnt vor Gefahren

Erst wenn die Waffenbehörde einschreitet und den Schein etwa widerruft oder der Besitzer ihn zurückgibt, verliert er seine Gültigkeit. Doch aus polizeilicher Sicht ist Vorsicht geboten. „Solche Waffen versprechen erst einmal Sicherheit“, so Erich Rettinghaus, NRW-Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). „Doch das trügt. Im Falle eines Konfliktes führt das oft eher zu einer Gewaltspirale, etwa dem Einsatz von Messern.“

Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass die Situation eskaliere. „Deshalb kann man nur davon abraten, solche Waffen mit sich zu führen“, so Rettinghaus. Entscheidender für ihn seien aber die Sorgen, die hinter diesem mangelnden Sicherheitsgefühl stünden. „Wenn sich die Menschen weniger sicher fühlen, dann fehlt hier das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, deren Aufgabe das ist“, so Rettinghaus. „Das Gefühl von Sicherheit muss wieder hergestellt werden: Durch mehr Präsenz, härterem Durchgreifen im Straffall und klaren Konsequenzen für Täter.“

Polizei appelliert an Bürger

Auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen bittet Bürger im Netz, sich vorher genau zu überlegen, ob sie einen solchen Waffenschein wirklich benötigen: „Denn das Mitführen bringt erhebliche Gefahren mit sich. Der Träger ist sich dessen oft nicht bewusst“, heißt es dort.

Der Kleine Waffenschein wird gebraucht, wenn eine nach dem Waffengesetz zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen Besitztums geführt werden soll. Für den bloßen Besitz einer solchen Waffe braucht man keinen Kleinen Waffenscheins.

Bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte etc.) ist es aber generell verboten, eine Waffe zu tragen – auch wenn man einen Waffenschein besitzt. In den Innenstädten von Köln und Düsseldorf gibt es zudem seit 2021 Waffenverbotszonen. Dort ist es immer wieder zu Straftaten und Angriffen gekommen.

Bei Jägern und Sportschützen gelten etwas andere Regeln. Sportschützen und Sammler brauchen eine sogenannte Waffenbesitzkarte. Diese gibt es in verschiedenen Varianten, je nach Bedarf, und berechtigt den Inhaber zum Erwerb und Besitz von Waffen der jeweiligen Kategorie und dazugehöriger Munition. Jäger brauchen einen Jagdschein.

Wer Waffen unter diesen Bedingungen besitzt, darf sie aber nicht in der Öffentlichkeit führen. Sie dürfen dann nur etwa auf dem Gelände des Schießsport-Vereines oder bei Jagdveranstaltungen genutzt werden. Auch beim Transport gelten bestimmte Auflagen.

Wer den Kleinen Waffenschein beantragen will, muss – anders als beim Antrag für einen Großen Waffenschein – weder angeben und begründen, dass er mit der Waffe umgehen kann (Sachkunde), wofür er ihn braucht (Bedürfnis) oder dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Die Person muss aber volljährig sein.

Außerdem werde laut LKA die „persönliche Eignung zum Führen der Waffe“ geprüft. Das bedeutet, dass Informationen aus unter anderem dem Bundeszentralregister und dem staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis abgerufen werden.

Wer dann eine entsprechende Waffe mitnimmt, der muss seinen Personalausweis oder Pass und den Kleinen Waffenschein mit sich führen.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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