Anzeigen nach Pro-Palästina-Demo in Düsseldorf
Am vergangenen Wochenende fand in Düsseldorf eine Pro-Palästina-Demonstration statt, an der sich Hunderte von Menschen beteiligten. Die Demonstranten zogen durch die Innenstadt und forderten die Anerkennung des Staates Palästina sowie die Beendigung der israelischen Besatzung. Die Veranstaltung verlief größtenteils friedlich, es gab jedoch einige Zwischenfälle zwischen Demonstranten und der Polizei. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anzeigen gegen mehrere Personen erstattet, die im Zusammenhang mit der Demonstration stehen. Die Ermittlungen laufen derzeit noch.
Tausend demonstrieren in Düsseldorf für die palästinensische Sache
Am Samstag fand in Düsseldorf eine größere pro-palästinensische Demonstration statt. Rund Tausend Teilnehmer versammelten sich gegen 14 Uhr in der Nähe des Hauptbahnhofs und zogen von dort aus durch die Stadtmitte – unter anderem über die Königsallee – bis zum Schadowplatz für eine Abschlusskundgebung.
Die Demonstration verlief friedlich, die Polizei registrierte jedoch mehrfach verbotene Parolen und stellte mehrere Strafanzeigen. Auch ein Transparent, das Teilnehmer dabei hatten, wurde sichergestellt und müsse nun geprüft werden, sagte ein Polizeisprecher.
Die Parole From the River to the Sea im Fokus
Die Verwendung der Parole From the River to the Sea spielte bei der Demonstration eine Rolle. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte erst vergangene Woche in zwei Fällen entschieden, dass die Verwendung des Spruchs strafbar war. Die Parole sei ein Ausdruck der Terrorgruppe Hamas und der durch das Bundesinnenministerium verbotenen Vereinigung Samidoun Deutschland – und damit strafbar, so das Gericht.
Der Satz spielt auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer an, zu dem auch die umstrittenen Gebiete des Gazastreifens und Westjordanlands gehören. Den Organisatoren von Demos in Düsseldorf und Dortmund war die Verwendung der Parole untersagt worden. Dagegen hatten sie geklagt. Der Satz solle nicht das Existenzrecht Israels in Frage stellen, sagten sie vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht hielt die Verwendung der Parolen in beiden Fällen aber für strafbar. Auch der Teilnehmerkreis der Demonstrationen und das Versammlungsthema hätten eine Rolle in dem Urteil gespielt. Nicht bei Demos untersagt werden dürfen dagegen die Begriffe Genozid und Völkermord.
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