Auch die Bewohner von Radevormwald profitieren von steuerlichen Änderungen. Die aktuellen steuerlichen Änderungen bringen auch den Bewohnern von Radevormwald Vorteile. Durch die neuen Regelungen werden die Steuern für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt verringert, was zu einer spürbaren Entlastung der Haushalte führt. Diese Maßnahme ist Teil der breiteren Steuerreform, die darauf abzielt, die Steuerlast für die Bevölkerung insgesamt zu reduzieren. Die Bewohner von Radevormwald können somit mit einer verbesserten finanziellen Situation rechnen, die es ihnen ermöglicht, mehr Geld für ihre Bedürfnisse und Wünsche zur Verfügung zu haben. Es wird erwartet, dass diese steuerlichen Änderungen eine positive Wirkung auf die lokale Wirtschaft haben und das Leben der Menschen in Radevormwald spürbar verbessern.
Radevormwalder und Hückeswagener profitieren von steuerlichen Änderungen
Viele haben eine Rückzahlung bereits erhalten, andere müssen ihre Steuererklärung noch abgeben. Auch Radevormwalder und Hückeswagener können von steuerlichen Änderungen profitieren. Darauf macht die Leiterin des Finanzamtes Wipperfürth, Stefanie Adam, aufmerksam. „Wir empfehlen, die Steuererklärung digital abzugeben. Mit unserem digitalen Programm Elster kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererklärungen eintragen. Und durch Hinweise bei der Eingabe seiner Angaben und die bewährte ‚Prüfberechnung‘ ist eine zuverlässige technische Rückmeldung gewährleistet. Obendrein ist die Software kostenfrei verfügbar“, sagt sie.
Steuerliche Entlastungen für Bürger von Radevormwald
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsoder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf 4476 Euro für jedes Elternteil, also auf 8952 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes erstmalig zwingend auf der „Anlage Kind“ anzugeben. Alleinerziehenden wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs (also zusätzlich zum Kindergeld und Kinderfreibetrag) ein Entlastungsbetrag gewährt. Er dient dazu, den höheren Aufwand für die eigene Lebens- und Haushaltsführung von Alleinerziehenden abzugelten. Der „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ wird um 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhöhung gilt für das erste Kind. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht Alleinerziehenden unverändert ein zusätzlicher Betrag von 240 Euro pro Jahr zu.
Neue Regelungen und erhöhte Freibeträge
Auch der Ausbildungsfreibetrag wird künftig von 924 Euro auf 1200 Euro pro Jahr angehoben. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn der Nachwuchs zwischen 18 und 25 Jahren alt ist, sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt. Einnahmen aus der Tätigkeit als Übungsleiter oder aus einer Lehr-/Vortragstätigkeit sind bis zu 3000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit (Bürokraft oder Platzwart), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zu 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.
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