Berufsbildung im Rhein-Kreis wird modernisiert: Duale Ausbildung soll attraktiver werden
Der Rhein-Kreis setzt sich für eine zukunftsorientierte Berufsbildung ein. Im Zentrum dieser Bemühungen steht die duale Ausbildung, die attraktiver und ansprechender für junge Menschen werden soll. Durch die Modernisierung der Berufsbildung sollen sich die Chancen für eine erfolgreiche Karriere in der Region verbessern. Ziel ist es, den Nachwuchs für die regionalen Unternehmen zu sichern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Durch die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen soll die duale Ausbildung zu einer attraktiven Alternative für junge Menschen werden, die sich für eine berufliche Karriere entscheiden.
Berufsbildung im Rhein-Kreis wird modern: Neue Gesetze erleichtern Ausbildung
Seit Anfang des Monats ist das neue Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft getreten. Hinter diesem kompliziert klingenden Erlass verbergen sich geplante Erleichterungen auf dem Arbeitsmarkt: „Mit den Neuerungen soll die duale Ausbildung moderner und inklusiver gestaltet werden – und damit noch attraktiver für Jugendliche und Unternehmen“, erklärt Mona Kowalczyk, Leiterin des Bereichs Ausbildung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein.
Für Ausbildungsbetriebe sind vor allem zwei Änderungen wesentlich: So soll es in Zukunft möglich sein, Ausbildungsteile digital und mobil zu vermitteln. „Homeoffice hat sich in vielen Unternehmen etabliert, aber bisher war nicht klar, ob es rechtlich zulässig ist, dass auch Auszubildende diese Möglichkeit nutzen dürfen“, erklärt Kowalczyk. Das hat sich mit dem BVaDiG geändert.
Das Unternehmen muss dabei allerdings sicherstellen, dass die Qualität des Fernunterrichts so gut wie die des Präsenzunterrichts ist. Deshalb sollte neben einer adäquaten technischen Ausstattung auch sichergestellt werden, dass die Ausbilderinnen und Ausbilder jederzeit während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar sind, den Lernprozess aktiv leiten und die Fortschritte der Auszubildenden überwachen.
Duales Lernen wird attraktiver
Ein weiterer Vorteil des BVaDiG ist, dass die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte ab dem Ende der Sommerferien am 20. August auf die Ausbildungszeit angerechnet wird – und zwar an zwei Schultagen pro Woche. Dauert ein Schultag dann länger als fünf Stunden, gilt er als voller Arbeitstag mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit im Betrieb.
„Das kann dazu führen, dass die Auszubildenden künftig an zwei Tagen in der Woche nicht mehr ins Unternehmen kommen müssen“, sagt Kowalczyk. Weitere Informationen und Ansprechpartner sind auf der IHK-Webseite (www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31993) zu finden.
Zudem gibt es noch 780 Azubi-Chancen für Jugendliche im Rhein-Kreis. Interessierte sollten sich schnellstmöglich informieren und sich um einen Platz bewerben.
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