Beyer begrüßt Urteils-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Ratingen

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Beyer begrüßt Urteils-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Ratingen

Der Bundesverfassungsgericht hat einen wichtigen Urteils-Beschluss in der Stadt Ratingen gefällt. Der Abgeordnete Beyer begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich und sieht darin einen wichtigen Schritt für die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wird weitreichende Auswirkungen auf die Politik und die Gesetzgebung haben. Im Einzelnen bedeutet der Beschluss, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden und die Verfassung des Landes weiter gefestigt wird. Wir werden den weiteren Entwicklung dieses wichtigen Urteils aufmerksam verfolgen.

Bundesverfassungsgericht erklärt Prozent-Sperrklausel für verfassungswidrig

Machtmissbrauch, Wählertäuschung und Wählerenttäuschung - dieser unrühmliche Versuch der Ampel-Regierung in Berlin ist nun höchstrichterlich enttarnt und für verfassungswidrig erklärt worden, erklärte der Bundestagsabgeordnete Peter Beyer (CDU) mit Erleichterung. Er gehörte zu den Klägern, die vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind und jetzt in wesentlichen Teilen Recht bekommen haben.

Das höchste deutsche Gericht urteilte, dass die 5 Prozent-Sperrklausel in seiner jetzigen Form, also ohne die Grundmandatsklausel, gegen das Grundgesetz verstößt. Positiv sei auch, dass einer weiteren Zersplitterung des Parlaments ein Riegel vorgeschoben ist. Der Versuch der Ampel, mit Hilfe des Wahlrechts politische Konkurrenten auszuschalten, ist damit gescheitert, so der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete, dessen Wahlkreis ebenso wie viele andere Wahlkreise in ganz Deutschland von dem Richterspruch betroffen ist.

Ein Sieg für die demokratische Repräsentanz

Ein Sieg für die demokratische Repräsentanz

Die Richter in Karlsruhe bestätigten hingegen die sogenannte Zweitstimmendeckung als mit dem Grundgesetz vereinbar. Dabei haben die Richter nur die verfassungsrechtlichen Grenzen geprüft, was Raum für andere, ebenfalls zulässige Lösungen gibt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, was wir von Anfang an gesagt haben. Die Ampel hat versucht, das Wahlrecht zu ihren Gunsten zu manipulieren, und ist damit gescheitert, erläutert Beyer.

Er betont, dass durch das Ampel-Wahlrecht insbesondere Wahlkreisbewerber der CDU und der CSU einseitig, unangemessen und unfair benachteiligt würden. Das Wahlkreismandat werde dadurch entwertet. Damit schade die Ampel dem Grundsatz der demokratischen Repräsentanz der Wahlkreise im Deutschen Bundestag.

Eine Niederlage für die Ampel-Regierung

Wir haben immer gesagt, dass die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag verringert werden muss, aber nicht auf diese Weise. Unsere Vorschläge wurden ignoriert, und nun haben wir die Bestätigung, dass das Vorgehen der Ampel verfassungswidrig war, erläutert Beyer. Er gratuliert zur Bestätigung von Wahlen und hofft, dass dies ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Wahlrechts ist.

Uwe Köhler

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