- Bezahlkarte wird 2024 kommen – müssen alle NRW-Städte mitmachen?
- Bezahlkarte für Flüchtlinge: NRW-Städte müssen mitmachen oder sich entscheiden
- Opt-Out-Regelung für Bezahlkarte: Städtetag NRW protestiert gegen diese Regelung
- Verordnung muss noch ausgehandelt werden
- Bezahlkarte für Geflüchtete – ein Flickenteppich droht
Bezahlkarte wird 2024 kommen – müssen alle NRW-Städte mitmachen?
Die Einführung der Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen (NRW) rückt näher. Ab dem Jahr 2024 soll die innovative Zahlungsmethode in den Städten des Bundeslandes verfügbar sein. Doch müssen wirklich alle NRW-Städte an diesem Projekt teilnehmen? Die Frage stellt sich, da die Umsetzung der Bezahlkarte von den Kommunen selbst gestaltet wird. Während einige Städte wie Köln und Düsseldorf bereits umfassende Pläne für die Einführung der Bezahlkarte entwickelt haben, herrscht bei anderen Städten noch Ungewissheit. In diesem Artikel werden wir die Chancen und Herausforderungen der Bezahlkarte in NRW näher beleuchten und klären, ob tatsächlich alle Städte mitmachen müssen.
Bezahlkarte für Flüchtlinge: NRW-Städte müssen mitmachen oder sich entscheiden
Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant, die Bezahlkarte für Geflüchtete noch in diesem Jahr einzuführen. Zunächst soll es in den landeseigenen Flüchtlingsunterkünften losgehen, sobald die Karten durch den beauftragten Dienstleister ausgeliefert werden. Das Fluchtministerium von Josefine Paul (Grüne) erklärte, dass die Einführung zunächst im Landessystem dient als Test vor einem anschließenden landesweiten Rollout in den Kommunen.
Opt-Out-Regelung für Bezahlkarte: Städtetag NRW protestiert gegen diese Regelung
Das Gesetzentwurf von Josefine Paul sieht vor, dass die Städte und Gemeinden sich gegen die Bezahlkarte entscheiden können. Es soll eine Opt-Out-Regelung geben. Der Städtetag NRW protestiert jedoch gegen diese Regelung. Die angedachte Opt-Out-Regelung darf so nicht kommen, sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW. Sie gefährdet den einheitlichen Anwendungsrahmen, den die Landesregierung ja ebenfalls schaffen möchte. Gerade in Ballungsräumen kann es zu erheblicher Verwirrung vor allem im Einzelhandel führen, wenn die Bezahlkarte in der einen Stadt gilt, in der Nachbarstadt aber nicht.
Die NRW-Regierung will die Bezahlkarte einführen, aber die Städte können sich entscheiden
Der Städtetag NRW fordert klare Regelungen und eine einheitliche Anwendung der Bezahlkarte in allen Kommunen. Die politische Opposition unterstützt diese Forderung. Es darf nicht sein, dass einzelne Kommunen wie Dortmund, Duisburg oder Bochum die Einführung der Bezahlkarte blockieren und so Fehlanreize bei der Migration weiter bestehen bleiben, sagte Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.
Verordnung muss noch ausgehandelt werden
Zahlreiche Weichenstellungen sollen überdies nicht direkt durch das Landesgesetz bestimmt werden, sondern über eine Verordnung, die noch ausgehandelt werden muss. Das betrifft beispielsweise Ausnahme- und Härtefallregelungen, aber auch mögliche Grenzen für Einsatzmöglichkeiten der Karte.
Begrenzung des Bargeldbetrags fehlt im Gesetzesentwurf
Die Bundesländer hatten sich darauf geeinigt, dass Karteninhaber maximal 50 Euro pro Monat am Automaten ziehen können sollen. Diese Zahl kommt im Gesetzentwurf nun erst einmal nicht vor.
Bezahlkarte für Geflüchtete – ein Flickenteppich droht
Kommunen sollen die Wahl haben, ob sie die Bezahlkarte einführen oder nicht. Das könnte zu einem Flickenteppich von Regelungen führen, der die Wirksamkeit der Bezahlkarte erheblich einschränkt.
Zigtausende, die seit Jahren geduldet im Land leben, könnten von der Bezahlkarte betroffen sein
Das zugrunde liegende Bundesgesetz würde es nämlich prinzipiell ermöglichen, einen enorm breiten Kreis von Menschen ausländischer Nationalität auf die Bezahlkarte umzustellen – keineswegs nur Menschen mit kurzem Aufenthalt in Deutschland, sondern auch Zigtausende, die seit Jahren geduldet im Land leben.
Schreibe einen Kommentar