Im Björn Höcke-Prozess steht der Angeklagte im Mittelpunkt, der behauptet, völlig unschuldig zu sein. Die Anklage wirft ihm fragwürdige Handlungen vor, die er vehement bestreitet. In einem emotionalen Auftritt vor Gericht beteuert er seine Unschuld und betont, dass er in keiner Weise verantwortlich sei für die ihm zur Last gelegten Taten. Seine Verteidigung präsentiert neue Beweise, die seine Version der Ereignisse stützen sollen. Der Prozess verspricht, spannend zu werden, da die Öffentlichkeit gespannt darauf wartet, wie das Gericht mit den kontroversen Aussagen des Angeklagten umgehen wird.
Björn Höcke beteuert Unwissenheit im Prozess vor Landgericht in Halle
Mit Geschichtsbüchern in der Hand und eindringlichem Blick ins Publikum hat der AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle seine Unwissenheit beteuert. „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, sagte er beim zweiten Prozesstag am Dienstag zum Vorwurf, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung „Alles für Deutschland“ handele, hätte er sie „mit Sicherheit nicht verwendet“, gab der 52-Jährige zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Ihr Vorwurf: Der frühere Geschichtslehrer habe gewusst, was er tue. Ihm wird deshalb das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt.
Kontroverse um NaziSpruch in Gerichtssaal
Der Prozess hatte am vergangenen Donnerstag am Landgericht der Saalestadt begonnen. Ausgangspunkt ist eine Rede, die Höcke im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gehalten hat. Gegen Ende der etwa 20-minütigen Rede sagte er „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“.
Höcke vor Gericht: Verteidigung betont Unschuld und Freisprucherwartung
Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen Höcke. Er verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist. Am zweiten Hauptverhandlungstag wurde vor Gericht ein Video abgespielt, das auch die Rede von Höcke zeigt. Außerdem wurde vor Höckes Einlassung auch der Polizist als Zeuge vernommen, der Striegels Anzeige aufgenommen hatte.
Björn Höcke vor Gericht – worum geht es?
Während der Verhandlungen am Dienstag wurde auch deutlich, dass Höcke im Fall einer Verurteilung voraussichtlich maximal eine Geldstrafe erwartet. Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch. Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sehe eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor, so die Sprecherin.
In der Vergangenheit hat Thüringens AfD-Chef Höcke nach eigenen Worten 15 Jahre lang in Hessen als Geschichtslehrer gearbeitet. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, so die Auffassung des Politikers. In seiner Einlassung beschrieb er sich als einen „rechtstreuen Bürger“. Außerdem sagte er: „Ich habe mit Nationalsozialismus nichts, aber auch gar nichts am Hut.“ Die Parole der SA bezeichnete Höcke als einen „Alltagsspruch“. Schon vor der Eröffnung des Prozesses hatte Höcke seine Wortwahl verteidigt. Er habe den Slogan in einer freien Wahlkampfrede genutzt und damit letztlich das „America First“ von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er.
Höcke vor Gericht: Verteidigung betont Unschuld und Freisprucherwartung
Die Verteidigung gehe deshalb von einem Freispruch aus. Dass Höcke nicht über das Verbot der SA-Parole gewusst hat, sei eine Tatsache, so der Anwalt. Dass Höcke früherer Geschichtslehrer ist, spielt nach Ansicht von Vosgerau bei der Urteilsfindung keine Rolle. Der Prozess in Halle ist der erste dieser Art gegen Höcke.
Bis Mitte Mai sind weitere Prozesstermine geplant. Dies könnte sich im Verlauf der Verhandlung jedoch noch ändern.
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