Borussia Mönchengladbach hat kürzlich die Mitgliederversammlung 2024 abgehalten, bei der eine spannende Aufsichtsratswahl stattfand. Die Veranstaltung zog die Aufmerksamkeit vieler Fans und Stakeholder des Vereins auf sich. Die Delegierten hatten die wichtige Aufgabe, die zukünftige Führung des Vereins durch die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder zu bestimmen. Die hohe Beteiligung und die lebhaften Diskussionen zeugen von dem Interesse und der Leidenschaft, die die Mitglieder für ihren Verein hegen. Die Entscheidung über die Besetzung des Aufsichtsrats hat weitreichende Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung und die langfristige Entwicklung von Borussia Mönchengladbach. Die Ergebnisse dieser Wahl werden zweifellos die Zukunft des Vereins maßgeblich beeinflussen.
Borussia Mönchengladbach: Mitgliederversammlung im Fokus der Aufsichtsratswahl
Die diesjährige Mitgliederversammlung von Borussia Mönchengladbach am Montag, 22. April 2024 im Borussia-Park ab 18 Uhr (Einlass ab 17 Uhr) verspricht spannende Entscheidungen. Neben der Vorstellung des neuen Präsidiums stehen wichtige Wahlen des Ehrenrats und des Aufsichtsrats an, wobei letztere besonders im Fokus steht und durch einen Antrag zusätzliche Brisanz erhält.
Einblick in die Tagesordnung: Aufsichtsratswahl und Finanzbericht bei Borussia Mönchengladbach
Die Tagesordnung umfasst 15 Punkte, darunter die Berichte der Vereinsführung, insbesondere die Wahl des Aufsichtsrats (TOP 14). Fans haben die Gelegenheit, sich bei der Aussprache zu Wort zu melden. Zu den weiteren Tagesordnungspunkten zählen unter anderem Ehrungen, Finanzberichte, die Entlastung des Aufsichtsrats, des Präsidiums und der Abteilungen sowie die Satzungsänderung und die Wahlen des Ehrenrats und des Aufsichtsrats.
Wird die Versammlung übertragen?
Nein, die Versammlung wird nicht übertragen und nur Vereinsmitglieder sowie Medienvertreter sind zugelassen. Es wird jedoch ein Live-Ticker angeboten.
Über welche Satzungsänderung wird abgestimmt?
Es wird über die Streichung eines Absatzes bezüglich des Kassendienstes in den Paragrafen 14 und 35 der Satzung abgestimmt, da dieser heutzutage als nicht mehr erforderlich angesehen wird.
. (weitere Informationen können in ähnlicher Weise aufbereitet werden)
Schreibe einen Kommentar