Bürger in Leichlingen befragt: Wo ist es laut?
Die Ruhe in der Stadt Leichlingen ist ein wichtiger Aspekt für die Zufriedenheit der Bürger. Um zu erfahren, wie laut es in den verschiedenen Stadtteilen ist, hat die Stadtverwaltung eine Umfrage durchgeführt. Mehr als 500 Bürger haben teilgenommen und ihre Meinung zu den Lärmbelästigungen in ihrem Wohngebiet geäußert. Die Ergebnisse sind aufschlussreich: Es gibt Stadtteile, in denen die Bürger unter starker Lärmbelästigung leiden, während andere Gebiete als ruhig empfunden werden. In diesem Artikel werden wir die Ergebnisse der Umfrage näher betrachten und analysieren, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Lärmsituation in Leichlingen zu verbessern.
Bürger in Leichlingen aufgerufen: Mitsprache bei der Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung der Stadt geht in die vierte Runde. Bürger können sich beteiligen und den aktuellen Entwurf bis 19. Juli online im Beteiligungsportal NRW oder im Stadtplanungsamt Am Schulbusch 16 einsehen und Anregungen geben.
Die Öffnungszeiten sind Mo.-Do. vormittags 8.30-12 Uhr sowie Mo. 14-17.30 Uhr, Di., Mi., Do. 14-15.30 Uhr und Fr. 8.30-12.15 Uhr. Wer sich über die Planungsziele austauschen möchte, muss sich anmelden: 02175 992173.
Europäische Umgebungslärmrichtlinie
Die europäische Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die EU-Staaten, alle fünf Jahre Lärmkarten und Lärmaktionspläne zu erstellen oder vorhandene Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dazu verpflichtet sind Ballungsräume, Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
In NRW sind die Städte und Gemeinden für die Lärmaktionsplanung selbst zuständig. Mit einer Ausnahme: An Haupteisenbahnstrecken des Bundes muss sich das Eisenbahn-Bundesamt um Maßnahmen kümmern, die dem Lärmschutz der Bevölkerung dienen.
Ziele der Lärmaktionsplanung
In einem Gesamtkonzept will die Stadt Leichlingen Maßnahmen zusammenstellen, die die Lärmbelastung mindern und ruhige Gebiete schützen.
Werden Lärmaktionspläne neu aufgestellt oder überprüft, kann sich grundsätzlich jeder daran beteiligen. Registrierung oder Anmeldung sind dafür nicht zwingend erforderlich, auch anonyme Hinweise nimmt die Stadt entgegen.
„Wenn Sie sich dennoch registrieren möchten, besteht die Möglichkeit, dass wir zu Ihnen Kontakt aufnehmen können. Geben Sie uns zum Beispiel Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein“, erläutert die Stadtverwaltung.
Die Erkenntnisse der ersten drei Stufen wurden bereits ausgewertet und sind in den Lärmaktionsplan Stufe 4 miteingeflossen. Die neuen Anregungen werden ebenfalls gesammelt, abgewogen und Teil des Plans.
Der Rat entscheidet abschließend über den Lärmaktionsplan, danach wird er auf www.leichlingen.de veröffentlicht.
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