Das Bundestag plant die Verschärfung des Bürgergeldes
In einer aktuellen Sitzung des Deutschen Bundestages wurde ein neues Gesetzespaket vorgestellt, das die Verschärfung des Bürgergeldes zum Ziel hat. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant, die Sozialleistungen für Langzeitarbeitslose zu reduzieren und die Anforderungen für den Bezug des Bürgergeldes zu verschärfen. Nach Angaben der Regierung soll dies dazu beitragen, die Arbeitslosenzahlen zu senken und die Wirtschaft anzukurbeln. Kritiker warnen jedoch vor sozialen Härten und fordern eine umfassende Sozialreform statt einer bloßen Verschärfung des Bürgergeldes.
Bundestag plant Verschärfung des Bürgergeldes: Härtere Strafen für Ablehnung von zumutbaren Arbeitsangeboten
Bürgergeld-Empfänger müssen bald mit höheren Strafen bei Ablehnung einer Arbeit rechnen. Das Bundeskabinett brachte nun am Mittwoch eine entsprechende Verschärfung auf den Weg.
Wer etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlicheren, nämlich 30 Prozent betragenden Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen, informiert die Deutsche Presse-Agentur.
Schärfere Regeln für das Bürgergeld
Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung ebenfalls gemindert werden. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden.
Zukünftig soll sich auch ändern, welche Jobs als zumutbar eingestuft werden. Künftig sollen laut Ministerium insbesondere auch Stellen, die einen längeren Arbeitsweg erfordern, zumutbar sein, so die Nachrichtenagentur AFP.
Überfällige Korrekturen beim Bürgergeld
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte: Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.
Die Verschärfungen beim Bürgergeld gehören zur sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Dahinter steht der Gedanke, mit strengeren Regeln mehr Menschen in Arbeit zu bringen, berichtet die AFP.
Änderungen im Detail
Vorgesehen sei laut Arbeitsministerium künftig, dass bei Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme das Bürgergeld sofort um ein Drittel gekürzt werden kann – für drei Monate.
Außerdem soll die sogenannte Karenzzeit für eigenes Vermögen gekürzt werden. Bislang müssen Bürgergeldbeziehende eigenes Vermögen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht antasten. Es sei denn, bestimmte Summen werden überschritten. Bei Alleinstehenden sind es zum Beispiel 40.000 Euro. Künftig soll die Karenzzeit nur noch sechs Monate dauern, so die AFP.
Die Änderungen müssen noch im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden und können voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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