Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte leiblicher Väter.

Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte leiblicher Väter. In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Die Richter urteilten, dass leibliche Väter ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern haben, auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind. Diese Entscheidung markiert einen Meilenstein in der Rechtsprechung und betont die Bedeutung der Beziehung zwischen Vätern und ihren Kindern. Die Gerichtsentscheidung wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf das Familienrecht haben und die Rechte leiblicher Väter in Deutschland nachhaltig stärken. Es wird erwartet, dass diese Entscheidung auch in anderen europäischen Ländern Aufmerksamkeit erregen wird und möglicherweise zu ähnlichen Gesetzesänderungen führen könnte.

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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter im Kampf um Vaterschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Männern im Kampf um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder gestärkt. Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt hatte am Dienstag in Karlsruhe teilweise Erfolg. Die gesetzlichen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter seien mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar, urteilte der Erste Senat. Bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025 bleibe das Gesetz in Kraft. Eingeleitete Verfahren seien auf Antrag aber auszusetzen, sagte Präsident Stephan Harbarth. Der Gesetzgeber müsse beim Elterngrundrecht die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater berücksichtigen, hieß es. „Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden.“ Dem genüge das bisherige Recht nicht. Der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Als rechtlichen Vater hatte die Mutter des Kindes jedoch einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen - allerdings erst, nachdem der Kläger einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte. Das Gerichtsverfahren zog sich, und schließlich blitzte der Mann am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg ab. Dieses berief sich auf den Bundesgerichtshof (BGH), demzufolge das Recht des biologischen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft ausnahmslos ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Davon geht man aus, wenn der Mann und die Mutter verheiratet sind oder der Mann mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Letzteres war in der konkreten Konstellation der Fall.

Bundesverfassungsgericht urteilt zugunsten von leiblichen Vätern in Vaterschaftsfragen

Bundesverfassungsgericht urteilt zugunsten von leiblichen Vätern in Vaterschaftsfragen

Das Bundesverfassungsgericht hob den Naumburger Beschluss nun auf und verwies das Verfahren zurück an das OLG. Der Vater könne dort eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung beantragen. In der Praxis war diese Sichtweise höchst umstritten. Daher hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schon vor dem Urteil eine Gesetzesreform angekündigt. Er will die Rechtsposition von leiblichen Vätern stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. In Eckpunkten zur Modernisierung des Abstammungsrechts ist eine Sperrwirkung eines Feststellungsverfahrens enthalten. „Solange ein gerichtliches Verfahren läuft, in dem ein Mann seine Vaterschaft feststellen lassen will, soll grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für dieses Kind anerkennen können“, heißt es dazu beim Ministerium. Die Gesetzentwürfe sollen noch im ersten Halbjahr 2024 folgen.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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