Am heutigen Tag fand in Polen eine Demonstration von Abtreibungsgegnern statt, die gegen Pläne zur Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes protestierten. Die Teilnehmer der Demonstration marschierten durch die Stadt und skandierten Slogans wie Leben schützen und Nein zur Legalisierung. Diese Proteste kommen zu einer Zeit, in der die polnische Regierung erwägt, die Gesetze in Bezug auf Abtreibung zu lockern. Die Demonstranten argumentieren, dass das Leben ungeborener Kinder geschützt werden muss und fordern die Beibehaltung der strengen Abtreibungsgesetze in Polen.
Tausende Abtreibungsgegner demonstrieren in Warschau gegen Liberalisierung der Gesetzgebung
Tausende polnische Abtreibungsgegner haben am Sonntag in Warschau gegen jüngste Schritte der Regierung für eine Liberalisierung der bestehenden Gesetzgebung demonstriert. Ein Ziel der Regierung ist, den Abbruch einer Schwangerschaft bis zur zwölften Woche zu erlauben. Viele Teilnehmer des Protestzugs schoben Kinderwagen vor sich her, andere trugen Nationalflaggen oder Transparente, die einen Fötus in der Gebärmutter zeigten.
Kontroverse in Polen: Debatte um Abtreibungsgesetze neu entfacht
Die katholische Kirche Polens hatte den Sonntag zum Tag des Gebets „zur Verteidigung des empfangenen Lebens“ erklärt und unterstützte die von einer Antiabtreibungsbewegung organisierte Demonstration. Es gehe um den Schutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, hieß es in einer Erklärung eines Bündnisses von Antiabtreibungsbewegungen.
Abtreibungsdebatte kommt europaweit neu ins Rollen
Vor wenigen Tagen hatte das polnische Parlament vier Vorschläge der seit vier Monaten amtierenden Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk zur Lockerung des fast vollständigen Verbots von Abtreibungen zur Beratung angenommen. Der Vorstoß könnte Wochen oder Monate in Anspruch nehmen und dürfte letztlich vom konservativen Staatspräsidenten Andrzej Duda abgelehnt werden. Polen hat derzeit eines der strengsten Abtreibungsverbote in Europa. Danach dürfen Schwangerschaften nur nach Vergewaltigung, Inzest oder bei Gefahr für das Leben der werdenden Mutter abgebrochen werden.
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