Der Bundesgerichtshof (BGH) verhängt Strafe für frühere Konzentrationslager-Sekretärin erst im August

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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhängt Strafe für frühere Konzentrationslager-Sekretärin erst im August

In einem bedeutenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun eine Strafe für eine ehemalige Sekretärin eines Konzentrationslagers verhängt. Die 97-jährige Angeklagte war als Schreibkraft in dem Konzentrationslager Stutthof tätig und soll während ihrer Dienstzeit Kenntnis von den dortigen Verbrechen gehabt haben. Der Prozess gegen die Frau begann erst im vergangenen Jahr, nachdem sie sich freiwillig gestellt hatte. Nach langem Streit um ihre Strafzumessung hat der BGH nun entschieden, dass die Frau im August ihre Strafe antreten muss. Die Entscheidung des BGH wird als ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen gesehen.

Bundesgerichtshof prüft Strafe für ehemalige Konzentrationslagersekretärin

Bundesgerichtshof prüft Strafe für ehemalige Konzentrationslagersekretärin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch in Leipzig den Fall einer 2022 verurteilten ehemaligen Zivilangestellten des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig verhandelt. Die heute 98-Jährige hatte gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe Revision eingelegt.

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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes wollte nach Angaben des BGH in Karlsruhe grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord klären. Laut Generalbundesanwalt wirft die Revision der Angeklagten grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager auf, das nicht zugleich ein reines „Vernichtungslager“ gewesen ist.

Die Frau war im Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Laut Anklage war die Frau von 1943 bis 1945 als Zivilangestellte in der Verwaltung des Lagers beschäftigt, wo sie als Sekretärin und Stenotypistin arbeitete.

Da sie zu dieser Zeit zwischen 18 und 19 Jahren alt war, fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt. Die beiden Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass Irmgard F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe.

Die Entscheidung soll am 6. oder am 20. August verkündet werden (5 StR 326/23).

Uwe Köhler

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