Der Streit um Wilma – Das Urteil im Fall der sogenannten Pfand-Mops ist gefallen

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Der Streit um Wilma – Das Urteil im Fall der sogenannten Pfand-Mops ist gefallen

In einem langwierigen Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Pfand-Mops Wilma tatsächlich als Pfand anzusehen ist oder nicht. Nun liegt das lange erwartete Urteil vor. Das Gericht hat entschieden, dass Wilma, die kleine Mops, die im Mittelpunkt des Streits stand, kein Pfand ist. Die Entscheidung betrifft nicht nur die Eigentümer von Wilma, sondern auch alle, die sich mit der Frage auseinandersetzen, was ein Pfand im deutschen Recht ist. Wir werden in den nächsten Absätzen genauer auf das Urteil eingehen und die möglichen Konsequenzen untersuchen.

Der Streit um Wilma – Das Urteil im Fall der sogenannten PfandMops ist gefallen

Der Streit um Wilma – Das Urteil im Fall der sogenannten PfandMops ist gefallen

Mopsdame Wilma stört es überhaupt nicht, dass sie unter dem unschönen Namen „Gepfändeter Mops“ berühmt geworden ist. Ohnehin schert sich Wilma wenig darum, was andere von ihr wollen oder denken. Wenn sie Lust hat, klettert sie auf den Küchenstuhl und von dort auf den Tisch. Mit ihrem typischen Mops-Blick schaut sie ihre Besitzerin Michaela Jordan dann an, wenn die sie erwischt hat, wie sie mitten auf dem Küchentisch sitzt.

„Sie ist manchmal ein kleiner, schwarzer Teufel“, sagt Jordan. In der vergangenen Woche lag ihr Küchentisch jeden Abend voll mit Ordnern und Papieren. Jordan musste sich auf die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm vorbereiten. Dort hieß es am Montag erneut: Mops Edda gegen die Stadt Ahlen.

Edda hieß Wilma früher, bevor sie 2018 von einem Mitarbeiter der Stadt Ahlen bei einer Familie gepfändet und von ihm bei Ebay-Kleinanzeigen über seinen privaten Account zum Verkauf angeboten worden war. Die Anzeige weckte damals sofort Michaela Jordans Interesse. Zum einen, weil die Polizeihauptkommissarin aus Wülfrath zuerst dachte, dass sich ein Betrüger als Gerichtsvollzieher ausgibt. Zum anderen, weil sie Mitleid mit dem unglücklich dreinschauenden kleinen Mops hatte.

Sie liebt Hunde, hatte damals selbst zwei Möpse, Malte und Ole. In der Anzeige stand: „Süße Mopsdame mit Stammbaum zu verkaufen. Nicht kastriert! 750 Euro VB“. Der Mops sei „nach Rücksprache mit dem zuständigen Tierarzt kerngesund“. Jordan rief damals bei der Stadt Ahlen an und sagte: „Ich hätte gern den Gerichtsvollzieher gesprochen, der Möpse verkauft“.

Zu ihrem Erstaunen sei sie sofort weiterverbunden worden, sagt sie. Die 58-Jährige kaufte den Mops. Für 690 Euro, der Stammbaum fehlte, dafür bekam sie den Preisnachlass. „Der Hund tat mir leid und ich hatte Sorge, dass er bei irgendeinem Züchter im Keller landet und als Gebärmaschine endet“, sagt Jordan.

„Ich fand es außerdem unmöglich, dass eine Stadt wegen ein paar Steuerschulden hingeht und einer Familie mit drei Kindern einen Hund wegpfändet– am Nikolaustag“. Deshalb rief Jordan die Familie auch an, um ihr den Hund zurückzugeben, sie selbst wollte aber als Besitzerin eingetragen bleiben, damit Wilma vor einer weiteren Pfändungsaktion geschützt bleibt.

„Aber sie wollten den Hund nicht zurück, er sei krank, sagten sie mir, und sie könnten sich die Tierarztkosten sowieso nicht leisten“, erzählt Jordan. Schon nach wenigen Tagen im neuen Zuhause bei Michael Jordan war klar: Die Hündin hat Augenprobleme. Nun ist das bei der Rasse zwar nicht ungewöhnlich, in der Anzeige war die Mopshündin aber nun mal als „kerngesund“ angepriesen worden.

Jordan fühlte sich getäuscht – und klagte. Seit einem ersten Prozess im November 2019 in Münster beschäftigt der Fall um Mops Wilma nun die Gerichte. Jordan will beweisen, dass Wilma unter mehreren Augenkrankheiten leidet.

Die siebenjährige Hündin war inzwischen zig Mal beim Tierarzt und in der Tierklinik, Wilma musste mehrfach operiert werden, weil etwa ihre Wimpern nach innen gewachsen waren und die Hornhaut durchstochen hatten. „Keine drei Wochen, nachdem ich den Hund gekauft hatte, musste er in der Tierklinik in Hannover notoperiert werden, weil die Erblindung drohte, am zweiten Weihnachtstag“, sagt Jordan.

Bereits vor dem ersten Prozess musste Wilma fünfmal operiert werden, Jordan bezahlte mehrere Tausend Euro. Inzwischen gab es zwei weitere Operationen. Jordans Tierarztrechnungen füllen einen ganzen Ordner. Allein für eine teure Augensalbe, die Wilma immer noch täglich braucht, hat Jordan inzwischen mehr als 4000 Euro ausgegeben, wie sie ausgerechnet hat.

Das Landgericht Münster sprach ihr damals rund 226 Euro plus Zinsen für Impfkosten zu. Sie ging in Berufung, nun sollte das Oberlandesgericht entscheiden. Mit ihrem Anwalt Wolfgang Kalla wollte sie erreichen, dass die Stadt Ahlen künftige Behandlungskosten übernimmt. Der Streitwert wird laut OLG auf insgesamt rund 19.000 Euro geschätzt.

Doch am frühen Nachmittag stand fest: Das Gericht hat die Berufung zurückgewiesen, der Senat die Revision nicht zugelassen. Der Senat sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht als notwendig an, einen zusätzlichen Sachverständigen mit dem Schwerpunkt Augenheilkunde zu beauftragen, wie Michaela Jordan es mit ihrem Anwalt gefordert hatte.

„Vom ersten Sachverständigen wurde ausreichend dargelegt, dass es bei den Krankheiten um Standard-Augenerkrankungen bei Möpsen geht – auch als allgemeiner Tierarzt hat er dazu die ausreichende Fachkunde“, sagt der Sprecher. „Der Erwerber eines Mopses kann nicht davon ausgehen, dass sein Hund gesund ist“, heißt es in dem tierärztlichen Gutachten.

Der Mops gehöre zu einer der am schwersten von Qualzucht betroffenen Rassen. Die Mehrzahl der Hunde leide unter lebenslangen, teils erheblichen Beschwerden wie Atemnot, Augenerkrankungen und schmerzhaften Wirbelsäulenerkrankungen.

Auf einen Vergleich in Höhe von 2500 Euro wollte Jordan sich nicht einlassen. „Mir geht es nicht ums Geld“, sagt sie. „Ich wollte Gerechtigkeit. Ich finde es nicht in Ordnung, dass eine Stadt überhaupt einen Hund pfändet, dann die Unwahrheit über seinen Gesundheitszustand sagt – so kann man sich doch nicht verhalten“.

Weil der Gerichtsvollzieher gar keinen Kaufvertrag über den Hund hätte ausstellen dürfen, konnte sie sich im Verfahren aber nicht auf den Vertrag berufen. „Ich bin total enttäuscht“, sagt Jordan. „Auch, weil ich bis heute noch nicht einmal eine Entschuldigung der Stadt Ahlen gehört habe“.

Jordan wird sich weiter um Wilma kümmern, das war auch nie die Frage. „Sie ist zwar oft grantig und sehr selbstbestimmt, aber ich glaube, sie hatte ziemliches Glück, bei mir gelandet zu sein“, sagt sie. Wilma kann ihre Dankbarkeit darüber leider nicht so richtig zeigen. Wenn es regnet, macht sie einfach an der Haustür kehrt und pieselt auf den Wohnzimmerteppich.

„Das macht sie auch, wenn ich direkt daneben stehe“, sagt Jordan. „Aber Wilma hat auch ihre netten Seiten“. Und auch wenn sie am Montag vor Gericht verloren hat, so ist sich Michaela sicher, eine Sache ganz bestimmt erreicht zu haben: „Ich denke nicht, dass irgendeine Stadt in Nordrhein-Westfalen nach diesem ganzen Theater noch einmal einen Hund pfänden wird“.

Die Geschichte um den gepfändeten Mops war damals sogar in der „New York Times“.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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