Die islamistische Terroristin in Düsseldorf verurteilt – die Strafe

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Die islamistische Terroristin in Düsseldorf verurteilt – die Strafe

In einem Landmark-Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine islamistische Terroristin zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Die 32-jährige Frau war im Jahr 2016 in der Innenstadt von Düsseldorf mit einem Messer auf Passanten losgegangen und hatte mehrere Menschen lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert, aber das Gericht sah es als ausreichend an, die Angeklagte zu 6 Jahren und 9 Monaten Haft zu verurteilen. Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert, aber das Gericht sah keine hinreichenden Beweise dafür. Die Verurteilung wird als Sieg für die Justiz gewertet.

Terroristin in Düsseldorf verurteilt: Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine 30-jährige Syrien-Rückkehrerin aus Trier als Ex-IS-Terroristin zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte diese Strafe gefordert.

Die zweifache Mutter hatte die Anklagevorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren bei der Polizei eingeräumt und das Geständnis im Prozess wiederholt. Der Vorsitzende Richter Lars Bachler betonte, dass ein so aufrichtiges und gründliches Geständnis selten oder nie vorkomme.

Radikalisierung in der Moschee und in Chatgruppen

Radikalisierung in der Moschee und in Chatgruppen

Die Deutsch-Französin war im September 2013 nach Syrien ausgereist, hatte dort nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Terrorgruppe Jabhat al-Nusra geheiratet und sich der Terrorvereinigung angeschlossen. Einige Monate später war sie zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewechselt.

Im Prozess gab die 30-Jährige zu, dass sie ihre Online-Freundin Sarah O. aus Konstanz zur Ausreise nach Syrien überredet hatte. Sarah O. war bereits als Sklavenhalterin und Terroristin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Angeklagte war im Anfang 2014 nach Deutschland zurückgekehrt, hatte bei ihrer Schwiegermutter in Köln gewohnt und dem IS noch bis mindestens Februar 2015 angehört und ihrem Mann Geld nach Syrien überwiesen.

In ihrer Verteidigung berichtete die 30-Jährige, dass sie in Trier als Kind eines streng gläubigen Moslems aus Algerien und einer serbischen Mutter aufgewachsen war. Sie radikalisierte sich in der Moschee und in Chatgruppen ab etwa 2011.

In einer Moschee im saarländischen Dillingen hatte sie Veranstaltungen der Salafistenprediger Pierre Vogel und Sven Lau besucht.

Inzwischen ist die 30-jährige Mutter von zwei Söhnen und geschieden. Ihr Verteidiger verzichtete wie die Bundesanwaltschaft auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Uwe Köhler

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