Die Lebensreise eines Flüchtlings in Nordrhein-Westfalen: Von der Unterbringung bis zum Asylverfahren

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Die Lebensreise eines Flüchtlings in Nordrhein-Westfalen: Von der Unterbringung bis zum Asylverfahren

Die Geschichte von Flüchtlingen in Deutschland ist oft von Herausforderungen und Umwälzungen geprägt. Viele Menschen suchen in Deutschland Sicherheit und Schutz vor Krieg, Verfolgung und Gewalt. Doch was passiert, wenn sie in Nordrhein-Westfalen ankommen? Wie wird ihre Unterbringung organisiert und wie läuft das Asylverfahren ab? In dieser Reportage wollen wir die Lebensreise eines Flüchtlings in Nordrhein-Westfalen nachzeichnen, von der Ankunft bis hin zum Abschluss des Asylverfahrens. Wir werden die Herausforderungen und Erfolge aufzeigen, die Flüchtlinge auf diesem Weg erleben.

Flüchtlinge in NRW: Von der Unterbringung bis zum Asylverfahren

Nach dem Anschlag in Solingen, bei dem am 23. August zwei Männer und eine Frau mit einem Messer getötet worden waren, diskutiert Deutschland über Obergrenzen, Rückführungen und Abschiebungen. Der mutmaßliche Täter ist ein Syrer, der Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat sein soll. Der 26-Jährige hätte eigentlich 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, was aber scheiterte.

Die Ankunft in NRW

Die Ankunft in NRW

In Nordrhein-Westfalen müssen alle Flüchtlinge, die ankommen, sich zunächst persönlich in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum melden. Dort werden sie registriert und erhalten wichtige Erstinformationen. Wer den Asylantrag nach dem Verteilschlüssel des Bundes in NRW stellen darf, wird in eine der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes gebracht.

Das Asylverfahren

Dort werden die Flüchtlinge medizinisch untersucht. Sie können nun ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) stellen. Es erfolgt eine Anhörung zu den Asylgründen. Die Asylsuchenden bleiben nach Angaben einer Ministeriumssprecherin dann etwa zwei bis vier Wochen in einer EAE.

„Anschließend werden sie in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) oder Notunterkunft des Landes untergebracht und warten dort die Entscheidung über ihren Asylantrag ab“, teilte die Sprecherin mit. „Familien werden dabei nach sechs Monaten Aufenthalt in einer Landesunterbringungseinrichtung einer Kommune zugewiesen.“

Die Verweildauer

Die Verweildauer aller weiteren Personen dort beträgt – je nach Entscheidung des BAMF – bis zu zwei Jahre.

Wer gilt als Flüchtling?

Offiziell als Flüchtlinge anerkannt werden in Deutschland Menschen, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Diese Festlegung wurde in einer völkerrechtlichen Vereinbarung, der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951, getroffen.

Nordrhein-Westfalen und die Flüchtlinge

Nordrhein-Westfalen muss rund ein Fünftel aller Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, aufnehmen. Berechnet wird das nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, der die Bevölkerungszahl und die Steuereinnahmen eines Landes berücksichtigt.

Die 396 Städte und Gemeinden in NRW sind gesetzlich verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Mit einer Verteilungsquote von 21,2 Prozent steht NRW an der Spitze bei der Zuteilung von Flüchtlingen.

Die Unterbringung in den Kommunen

Nach der Unterbringung in einer Landesunterbringungseinrichtung oder einer Notunterkunft sollen die Geflüchteten in den Kommunen untergebracht werden. Die Stadt Solingen etwa versucht, die Menschen „dezentral unterzubringen“, wie eine Stadtsprecherin mitteilt.

„Das heißt, wenn möglich und wenn Wohnraum zur Verfügung steht, ziehen die Menschen direkt in eine Wohnung“, sagt sie. „Das ist vor allem dann das Ziel, wenn eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit besteht.“

Die Wohnungsvermittlung

In Solingen wird schon nach einer passenden Wohnung geschaut, während der Asylantrag noch läuft. Bei der Wohnungsvermittlung wird priorisiert, etwa für Familien mit Kindern.

Wegen der aktuellen, angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt, seien die Möglichkeiten allerdings begrenzt, wie es aus Solingen heißt.

Die Zukunft der Flüchtlinge

Wenn das BAMF einen Asylantrag ablehnt, können die Asylsuchenden beim Verwaltungsgericht Klage gegen diese Entscheidung einreichen. Dafür bestehen kurze Fristen, etwa eine Woche.

Lehnen das BAMF oder später das Verwaltungsgericht den Asylantrag ab, werden die Betroffenen aufgefordert, Deutschland zu verlassen, und ihnen wird die zwangsweise Abschiebung angedroht.

Oft ist aber eine Ausreise oder Abschiebung aus verschiedenen Gründen nicht möglich, zum Beispiel wegen Erkrankung oder Mutterschutzzeiten.

Diese Personen leben dann teils jahrelang mit einer „Duldung“.

Ausnahmen für Minderjährige

Ausnahmen gelten für minderjährige Flüchtlinge unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen. Sie unterliegen nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg einem besonderen Schutz und werden nicht in den Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht, sondern vom örtlich zuständigen Jugendamt in Obhut genommen.

Zudem wird ein Vormund bestellt, weil die im Ausland lebenden oder verstorbenen Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können.

In der Regel werden unbegleitete Minderjährige, die keinen Kontakt zu Verwandten oder Bekannten haben, zunächst in einer sogenannten Clearingstelle zur Klärung ihres individuellen Hilfebedarfs untergebracht.

Nach erfolgtem Clearing werden die Kinder und Jugendlichen dann in einem Kinder- und Jugendwohnheim untergebracht.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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