Düsseldorf: Betriebsrat erzielt Teilerfolg bei Rheinbahn-Klage​

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Düsseldorf: Betriebsrat erzielt Teilerfolg bei Rheinbahn-Klage

Im Streit zwischen der Rheinbahn und dem Betriebsratsvorsitzenden sowie stellvertretenden Aufsichtsratvorsitzenden Michael Pink gibt es ein weiteres Urteil. Am Donnerstag ging es vor dem Arbeitsgericht um die Frage, ob die Eingruppierung von Pink in die Entgeltgruppe 14 berechtigt gewesen und die spätere Rückstufung in die niedrigere Gruppe 7 angemessen sei.

Pink hatte gegen die Rheinbahn geklagt und unter anderem die Entlohnung in der Gruppe 14 gefordert. Das Gericht entschied sich für einen Mittelweg: Die Rheinbahn wird verpflichtet, Pink in der Entgeltgruppe 11 zu entlohnen und darüber hinaus die Lohndifferenz zu zahlen, die seit Dezember 2023 durch seine tiefere Einstufung entstanden war.

Weitere Punkte der Klage sowie eine Widerklage der Rheinbahn auf Rückzahlung von Gehältern wurden abgewiesen. Die Begründung des Urteils steht noch aus, eine Berufung ist möglich.

Rheinbahn verpflichtet Betriebsratsvorsitzenden zu Entgeltgruppe

Rheinbahn verpflichtet Betriebsratsvorsitzenden zu Entgeltgruppe

Im Raum stand der Vorwurf, dass Pink als Betriebsrat begünstigt und in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft worden sein soll, obwohl er dafür nicht ausreichend qualifiziert gewesen sei.

Konkret ging es in dem komplexen Streit um zwei Fälle, in denen Pink in eine höhere Entgeltgruppe eintrat: Zum einen, nachdem er sich 2008 auf eine Teamleiterstelle beworben hatte und diese wegen seiner Betriebsratszugehörigkeit nicht annahm. Zum anderen, nachdem ihm 2009 eine Abteilungsleiter-Position in Aussicht gestellt worden sei, die Pink mit Verweis auf seine Betriebsratstätigkeit ablehnte.

Als er eine Höhergruppierung beantragte, bezog er sich auf dieses Angebot.

Die Anwältin der Rheinbahn, Barbara Bittmann, argumentierte, dass Pink weder für die Stelle als Teamleiter noch für die des Abteilungsleiters qualifiziert gewesen sei. Es sei nicht sicher festzustellen, ob Pink die Stelle als normaler Bewerber bekommen hätte. Eine Eingruppierung in die entsprechenden Lohngruppen sei daher nicht angemessen.

Pinks Anwalt Stephen Sunderdiek zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Obwohl man nach wie vor der Ansicht sei, dass eine Einordnung Pinks in Gruppe 14 berechtigt sei, betrachte man das Urteil, mit dem Rückzahlungsansprüche der Rheinbahn gegenüber Pink abgewiesen wurden, sowie das Zusprechen der Entlohnung in Entgeltgruppe 11 als „überwiegendes Obsiegen“.

Die Rheinbahn muss nun die Lohndifferenz zahlen, die seit Dezember 2023 durch die tiefere Einstufung entstanden war.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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