Düsseldorf: Erste Veranstaltung der Reihe RechtGefragt zum Thema Erbrecht

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Düsseldorf: Erste Veranstaltung der Reihe RechtGefragt zum Thema Erbrecht

Am Donnerstag, den 22. Februar 2023, findet in Düsseldorf die erste Veranstaltung der Reihe RechtGefragt statt. Im Fokus dieser Veranstaltung steht das Erbrecht, ein Thema, das viele Menschen betrifft und oftmals Fragen aufwirft. Die Veranstaltung bietet eine exklusive Gelegenheit, sich über die wichtigsten Aspekte des Erbrechts zu informieren und mit Fachleuten ins Gespräch zu kommen. Erwartet werden Expertenvorträge, praxisnahe Beispiele und eine offene Diskussionsrunde, in der Teilnehmer ihre Fragen stellen und Erfahrungen austauschen können.

Düsseldorf: Erbtipp für die Zukunft - Erbrechtveranstaltung im Amts- und Landgericht

Es gibt angenehmere Themen, als sich mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen, aber doch ist es ein Schicksal, das irgendwann jeden ereilt. Das Ende des Lebens ist unausweichlich. Was man aber vermeiden kann, ist ein Streit um den Nachlass. Und das ist für viele Menschen ein interessantes, ja drängendes Thema, wie die Auftaktveranstaltung der neuen Reihe „RechtGefragt“ im Amts- und Landgericht bewies.

„Wenn ich sehe, wie viele gekommen sind, dann haben wir offensichtlich den Nerv getroffen“, meinte Amtsgerichts-Präsidentin Angela Glatz-Büscher angesichts des bestens gefüllten Gerichtsfoyers. 144 Personen kamen zur Informationsveranstaltung „Wie vererbe ich richtig“. Es lagen sogar noch mehr Anmeldungen vor.

Welche Themen wurden behandelt?

Welche Themen wurden behandelt?

Es ging um die formale Gestaltung der Erbfolge durch letztwillige Verfügungen, um die inhaltliche Gestaltung eines Testaments, um die gesetzliche Erbfolge falls keine gültige letztwillige Verfügung vorliegt und um die Grundzüge des Erbschaftssteuerrechts.

Wer referierte?

Mit den Notaren Eva Frankenberger und Tobias Kruse sowie dem Anwalt für Erbrecht und Steuerrecht, Guido Holler, sowie dem Richter am Finanzgericht Düsseldorf, Lukas Münch, war eine geballte Ladung Expertise im Saal.

Formale Testaments-Gestaltung

Ein Testament ohne notarielle Beurkundung muss, soll es Gültigkeit erlangen, vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst und lesbar sein. Zwingend erforderlich ist die Unterschrift, damit es rechtsgültig ist. Außerdem muss der vollständige Name des Verfassers und der Geburtsort enthalten sein. Im günstigsten Fall sind auch Ort und Datum der Erstellung vermerkt. „Wenn sie sicher gehen wollen, dass ihre Absichten auch entsprechend umgesetzt werden können, ist es ratsam, sich juristischen Beistand einzuholen“, erklärte Frankenberger. „Bei der Formulierung von letztwilligen Verfügungen gibt es einige Fallstricke, die später durchaus zu Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften führen können.“

Kein Testament vorhanden?

Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, dass Ehegatten und gemeinsame Kinder erben. Erst wenn es in dieser sogenannten ersten Ordnung keine Erben gibt, werden die Eltern, Geschwister und deren Kinder bedacht. „Die gesetzliche Erbfolge kann passen, aber in den meisten Fällen passt es nicht“, sagte Holler. „Besonders wenn es sich um Patchworkfamilien handelt, wird es kompliziert.“

Was ist das Berliner Testament?

„Im Berliner Testament setzen sich die Ehegatten klassischerweise als Alleinerben ein und schließen damit die Kinder vorerst vom Erbe aus. Die Kinder erben erst dann, wenn auch der zweite Ehegatte verstorben ist“, erklärte Kruse. Ist das immer die beste Lösung? Nein. Aus steuerlicher Sicht, ist es oft ein Nachteil.

Wie wird eine Erbschaft besteuert?

Wer ein Vermögen über den jeweiligen Freibetrag hinaus erbt, muss diesen zusätzlichen Betrag versteuern. Dafür gibt es drei Steuerklassen: Steuerklasse I gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder sowie weitere enge Verwandte. Der Steuersatz liegt zwischen sieben (bis 75.000 Euro Erbe) und 30 Prozent (ab 26 Millionen). In Steuerklasse II zwei finden sich entferntere Verwandte wie Geschwister und Geschwisterkinder, Stiefeltern und Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten wieder. Der Steuersatz liegt zwischen 15 und 43 Prozent. Die höchsten Steuersätze gelten in Steuerklasse III. Sie gilt für alle, die nicht mit dem Erblasser oder der Erblasserin verwandt sind. Auf das über Freibeträge hinausgehende Erbe muss zwischen 30 und 50 Prozent Steuern gezahlt werden.

Wie sieht es mit Pflichtteilen aus?

Grundsätzlich kann man sein Vermögen vererben, an wen man will. Ehepartner und Kinder sowie unter Umständen die Eltern kann man aber nicht völlig leer ausgehen lassen. Die gesetzliche Erbfolge regelt die Höhe des Pflichtteilanspruchs.

Die Info-Veranstaltung findet eine Fortsetzung. Aufgrund der vielen Anmeldungen, die aus Platzmangel nicht alle berücksichtigt werden konnten, soll es Anfang des kommenden Jahres eine Wiederholung von „Wie vererbe ich richtig?“ geben.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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