Düsseldorf: Mann nach Schüssen auf Wirt vor Gericht gestellt
In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich am vergangenen Wochenende ein dramatisches Ereignis ereignet. Ein 34-jähriger Mann wurde nach Schüssen auf einen Wirt vor dem Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Laut Polizeiangaben soll der Beschuldigte am Samstagabend in einer Gaststätte in der Düsseldorfer Innenstadt einen 55-jährigen Gastwirt mehrfach mit einer Schusswaffe bedroht und angegriffen haben. Der Wirt erlitt bei dem Vorfall leichte Verletzungen. Der Tatverdächtige wurde noch am Tatort festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, um die Hintergründe des verbrecherischen Angriffs aufzuklären.
Düsseldorfer Mann nach tödlichen Schüssen auf Wirt vor Gericht gestellt
Nach den tödlichen Schüssen auf einen Barbetreiber in Düsseldorf muss sich der mutmaßliche Täter ab kommender Woche vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat den Mann wegen Totschlags angeklagt.
Der Fall
Der Fall hatte Ende April für Aufsehen in der Stadt gesorgt: Die Schüsse fielen auf offener Straße, vor dem Lokal des Opfers an der Herzogstraße im Stadtteil Friedrichstadt.
Laut Anklage hatten sich die beiden Männer in den frühen Morgenstunden des 28. April zunächst in der Bar gestritten. Dann habe der Wirt vorgeschlagen, den Streit auf der Straße fortzusetzen. Auf dem Bürgersteig vor dem Lokal soll der 52-jährige Angeklagte dann mit einer Pistole zwei Mal auf den Mann geschossen haben. Als dieser zusammenbrach, sei er noch einmal nah an ihn herangetreten und habe ihm aus kürzester Distanz zwei Mal in den Oberkörper geschossen. Einer der Schüsse traf den 38-Jährigen ins Herz. Er starb noch am Tatort.
Die Festnahme
Der Angeklagte ließ sich kurz darauf noch mit der Schusswaffe in der Hand vor dem Lokal widerstandslos festnehmen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Das Motiv
Eine mögliche Ursache für den Streit zwischen den beiden Männern geht aus der Anklageschrift hervor: Demnach soll in der Bar illegales Glücksspiel angeboten worden sein, bei dem der Angeklagte tausende Euro Verlust gemacht hatte. Die Rede ist von 15.000 Euro. Hier wird demnach auch das Motiv für die Tat vermutet.
Das Opfer
Bei dem Opfer soll es sich laut – von der Polizei unbestätigten – Medienberichten um einen in der Szene bekannten Deutschrapper gehandelt haben. Der Mann sei als „Aleks M“ solo aufgetreten, aber vor allem durch seine Kollaborationen mit populären Rappern wie Kollegah bekannt geworden, heißt es etwa auf dem Portal „raptastisch.net“. Dies sei jedoch nur sein Nebenberuf gewesen, hauptberuflich sei er Barbetreiber und Inhaber einer Personalvermittlung gewesen.
Der Prozess
Der Angeklagte, der sich bislang nicht zum Tatvorwurf geäußert hat, wird durch drei Verteidiger vertreten, darunter den Düsseldorfer Anwalt Wolf Bonn. Dieser hat in der Vergangenheit unter anderem Mitglieder der Hells Angels vor Gericht verteidigt. Für den Prozess sind vom Landgericht Düsseldorf zunächst 17 Verhandlungstermine angesetzt. Das Urteil könnte Mitte Januar fallen.
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