Düsseldorf-Volmerswerth: Stadtteil mit Aufklebern entstellt
In dem Düsseldorfer Stadtteil Volmerswerth hat sich in den letzten Wochen eine bemerkenswerte Entwicklung ereignet. Die öffentlichen Flächen des Stadtteils sind von Aufklebern überzogen, die das Stadtbild nachhaltig entstellen. Die Situation hat sich mittlerweile zu einem großen Problem entwickelt, das die Anwohner und die Stadtverwaltung gleichermaßen alarmiert hat. Die Frage nach der Verantwortung für diese Aktionen und nach möglichen Lösungen für das Problem steht im Mittelpunkt der aktuellen Debatte. In diesem Artikel werden wir die Hintergründe und Folgen dieses Phänomens untersuchen und mögliche Ansätze für eine Lösung präsentieren.
Aufkleber-Attacke in Volmerswerth: Stadtteil-Verein wirft mysteriösen Gestalten Straftat vor
Lothar See, Vorsitzender des Bürger- und Heimatvereins Volmerswerth (BHV), ist immer noch fassungslos: „Das war eine Überraschung im ganz negativen Sinne“, sagt er. Unbekannte hatten in der Nacht zu Dienstag Schilder, Wandgemälde und künstlerisch gestaltete Stromkästen im gesamten Ort mit Aufklebern zugekleistert.
„Das geschah an etwa 40 Stellen, an denen dann bis zu 30 Aufkleber angebracht wurden, quasi komplett vom Ortseingang bis zum Ortsausgang“, sagt See. Die Aufkleber wurden anscheinend extra für diese Aktion angefertigt, denn die beiden Motive nehmen direkten Bezug auf den Stadtteil.
Ein Aufkleber zeigt ein Comic-Äffchen mit einer Banane in der Hand und der Aufschrift: „Volmerswerther Inselaffen – 1173 Insula Volmari 1997“. 1173 ist das Jahr, in dem Volmerswerth erstmals erwähnt wurde, und 1997 das Gründungsjahr des Bürgervereins. Auf dem anderen Aufkleber steht: „Volmerswerth, voll nichts wert 734“, wobei 734 der Rheinkilometer ist, an dem der Stadtteil liegt.
Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz
Der BHV hat bei der Polizei Anzeige erstattet, nachdem die Aktion nicht als Sachbeschädigung bewertet wurde, da ja nur etwas überklebt sei. Da die Stromkästen und Wandgemälde aber von Künstlern professionell gestaltet wurden, konnte der Verein nun die Aktion als Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz anzeigen.
Sollten doch noch Beschädigungen an den Kästen oder den Kunstwerken auftreten, erfolgt automatisch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, so der BHV. Er ist zudem überzeugt: „Irgendwann werden wir die ,Verschandler‘ finden. So eine Aktion bleibt niemals geheim. Dann steht die Anzeige!“