Eine Solingerin wird wegen Beleidigung von Strack-Zimmermann verurteilt

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Eine Solingerin wird wegen Beleidigung von Strack-Zimmermann verurteilt

In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Amtsgericht Solingen eine 42-jährige Frau wegen Beleidigung des Oberbürgermeisters von Solingen, Timothy Strack-Zimmermann, zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Die Frau hatte den Oberbürgermeister in einem sozialen Netzwerk beleidigt und wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Das Gericht folgte der Anklage und verurteilte die Frau wegen Beleidigung. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass solche Verhaltensweisen nicht toleriert werden und dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat.

Strafverfolgung gegen Solingerin wegen Twitter-Beleidigung

Strafverfolgung gegen Solingerin wegen Twitter-Beleidigung

Ein auf der Online-Plattform Twitter getätigter Tweet über die FDP-Politikerin und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, kommt einer 78 Jahre alten Frau aus Solingen teuer zu stehen.

Die Solingerin hatte die Politikerin im Januar 2023 auf Twitter als Flintenweib bezeichnet und diesen Tweet darüber hinaus mit drei sich übergebenden Emoji-Figürchen versehen. Das Amtsgericht Solingen hat die Frau nun wegen Beleidigung verurteilt.

Der 78-Jährigen war im Dezember ein Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 15 Euro zugestellt worden, der in der zurückliegenden Woche nun vom Amtsgericht Solingen bestätigt und sogar noch einmal auf 50 Tagessätze zu je 15 Euro erhöht worden ist.

Das hat der Direktor des Solinger Amtsgerichts, Markus Asperger, am Dienstag in seiner Funktion als Gerichtssprecher bestätigt. Die genaue Aussage der Angeklagten auf Twitter lautete ,Früher nannte man solche Frauen Flintenweiber‘, die überdies mit den besagten Emojis versehen war, sagte Asperger auf Anfrage unserer Redaktion.

Und dies habe der zuständige Richter jetzt – wie zuvor schon die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln – als Beleidigung gegenüber der FDP-Politikerin gewertet.

Die ZAC NRW war im Jahr 2016 als Ansprechstelle für Ermittlungsbehörden eingerichtet worden und ist seit 2019 zudem für besonders schwere Fälle sogenannter politischer Hasskriminalität im Internet zuständig. Darunter können gegebenenfalls auch beleidigende Äußerungen gegenüber Politikern fallen.

Im vorliegenden Fall hatte die ZAC NRW bereits erwähnten Strafbefehl beantragt, gegen den die Beklagte dann später Einspruch eingelegt hatte. Dehalb kam es in der vergangenen Woche schließlich zu einer Hauptverhandlung.

Bei der Hauptverhandlung stellte die Angeklagte die ihr zur Last gelegte Äußerung über Strack-Zimmermann nicht in Abrede, argumentierte jedoch, dass es sich um keine strafbare Aussage gehandelt habe. Dem wollte das Gericht indes wiederum nicht folgen.

Das jetzt ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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