Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat ein Disziplinarverfahren gegen den AfD-nahen Pfarrer Martin Michaelis eingeleitet. Der Pfarrer aus Sachsen-Anhalt steht unter Beobachtung, da er wiederholt durch umstrittene Äußerungen und politische Aktivitäten aufgefallen ist. Die EKM betont die Wichtigkeit der Neutralität und Unparteilichkeit von Geistlichen, insbesondere in politischen Angelegenheiten. Das Disziplinarverfahren zielt darauf ab, die Einhaltung der kirchlichen Grundsätze und Werte sicherzustellen. Es wird erwartet, dass der Fall eine Debatte über die Rolle von Geistlichen in der politischen Landschaft anregt und die Spannungen zwischen Glauben und Politik in der Gesellschaft verdeutlicht.
EKM leitet Disziplinarverfahren gegen AfD-nahen Pfarrer Martin Michaelis ein
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat ein Disziplinarverfahren gegen den Pfarrer Martin Michaelis eingeleitet. Dies wurde am Dienstag offiziell vom Kollegium des Landeskirchenamtes bekannt gegeben.
Entzug der Ordinationsrechte möglich
Im schlimmsten Fall droht dem Pfarrer ein dauerhafter Entzug seiner Ordinationsrechte. Allerdings kann er aufgrund des Pfarrerdienstrechts nicht entlassen werden. Martin Michaelis, der in Quedlinburg wohnt, kandidiert als Parteiloser auf der Liste der AfD für die Stadtratswahl am 9. Juni. Bereits am 15. März hatte ihm der Kirchenkreis Egeln die Beauftragung für den Pfarrbereich Gatersleben entzogen.
Pflichtverletzung als Pfarrer
Als Pfarrer ist Michaelis verpflichtet, gegen rechtsextremistische Positionen Stellung zu beziehen. Durch seine Kandidatur für die AfD unterstützt er mutmaßlich die Programmatik der Partei, deren Landesverbände in Sachsen-Anhalt und Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft sind. Das öffentliche Auftreten von Pfarrer Michaelis zusammen mit Mitgliedern der rechtsextremen und neonazistischen Szene verstärkt den Anschein einer Pflichtverletzung.
Verstoß gegen das christliche Menschenbild
Sein Auftreten steht mutmaßlich im Widerspruch zum christlichen Menschenbild, das jeden Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes sieht. Ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer haben die Pflicht, sich so zu verhalten, dass eine glaubwürdige Ausübung ihres Amtes gewährleistet ist und die Glaubwürdigkeit ihrer Verkündigung nicht beeinträchtigt wird.
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