Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen AfD-Abgeordneten: Häftlinge auf privater Farm eingesetzt?
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten der AfD eröffnet. Der Grund dafür sind Vorwürfe, dass der Politiker auf seiner privaten Farm Häftlinge eingesetzt hat. Laut ersten Ermittlungsergebnissen sollen die Häftlinge auf der Farm zwangsweise beschäftigt worden sein. Die Justiz prüft nun, ob der Abgeordnete gegen das Zwangsarbeitsverbot verstoßen hat. Die AfD selbst hat bisher noch keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben. Die Öffentlichkeit wartet nun mit Spannung auf die weiteren Ermittlungsergebnisse und die Konsequenzen für den betroffenen Abgeordneten.
Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten: Häftlinge auf privater Farm eingesetzt?
Die sächsische AfD begrüßt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihren Landtagsabgeordneten Jörg Dornau. Seit mehreren Tagen berichten regionale und überregionale Medien, dass ein Abgeordneter auf seiner Farm in Weißrussland Strafgefangene arbeiten lasse, auch von Zwangsarbeit sei in einzelnen Berichten die Rede.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sächsischen AfD-Politiker über Zwangsarbeit auf Farm in Weißrussland. Nun habe die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen in diesem Fall aufgenommen.
AfD-Generalsekretär reagiert auf Vorwürfe
AfD-Generalsekretär Jan Zwerg betonte: „Wir als sächsische AfD begrüßen, dass dieser Fall nun juristisch sauber und faktenorientiert ermittelt wird. Wir vertrauen der unabhängigen sächsischen Justiz.“
Die Vorwürfe in den Medien würden weitestgehend anonym erhoben, zudem werde widersprüchlich berichtet - teils sei von Zwangsarbeit die Rede, teils, dass die Gefangenen die Arbeit freiwillig erledigen würden.
„Bis zur Aufklärung des Falles gilt für uns die Unschuldsvermutung. Wir werden uns im Weiteren nicht zu einem schwebenden Verfahren in diesem Fall äußern“, erklärte Zwerg.
Zusammenhang mit vorherigem Ordnungsgeld
Im Sommer hatte der Landtag ein Ordnungsgeld von 20.862 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Dornau verhängt, weil er aus Sicht des Präsidiums seine Anzeigepflichten nach dem Abgeordnetengesetz verletzte. Er habe seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt, hieß es.
Die AfD wartet auf die Ergebnisse der Ermittlungen. Alles Weitere entscheide der AfD-Landesverband, wenn der Fall sauber abgeschlossen auf dem Tisch liege.
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