- EU-Höchstgericht: EU-Kommission verstrickte sich in den Covid-Impfstoff-Affäre - zu wenig Informationen bereitgestellt
- EU-Höchstgericht: Kommission verletzt EU-Recht bei Vertragsgeheimhaltung von Covid-Impfstoffen
- Hintergrund: Verträge mit Pharmaunternehmen
- Klage von EU-Abgeordneten und Privatpersonen
- Kritik am Vorgehen der EU-Kommission
- Zweite Überschrift: EU-Kommission fällt im Covid-Impfstoff-Fall: Zu wenig Informationen bereitgestellt, Urteil kann angefochten werden
EU-Höchstgericht: EU-Kommission verstrickte sich in den Covid-Impfstoff-Affäre - zu wenig Informationen bereitgestellt
Das EU-Höchstgericht hat in seinem aktuellen Urteil eine klare Kritik an der EU-Kommission geäußert. Laut des Gerichts hat die Kommission bei der Beschaffung von Covid-Impfstoffen während der Corona-Pandemie gravierende Fehler begangen. Insbesondere wurde den Mitgliedstaaten zu wenig Informationen über die Vertragsbedingungen und die Preise der Impfstoffe bereitgestellt. Dies hat zu einer intransparenten Verteilung der Impfstoffe geführt und die Entscheidungen der Mitgliedstaaten bei der Impfstoffbeschaffung behindert. Die EU-Kommission muss sich nun den Konsequenzen stellen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Zukunft zu gewährleisten.
EU-Höchstgericht: Kommission verletzt EU-Recht bei Vertragsgeheimhaltung von Covid-Impfstoffen
Das EU-Gericht hat in einem Urteil entschieden, dass die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen gegen EU-Recht verstoßen hat, indem sie Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen zurückgehalten hat.
Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, so die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.
Hintergrund: Verträge mit Pharmaunternehmen
Während der Pandemie hatte die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht wurden oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab.
Unter anderem ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang.
Klage von EU-Abgeordneten und Privatpersonen
2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Die EU-Kommission unter Leitung von der deutschen CDU-Politikerin von der Leyen gewährte diesen aber nur teilweise. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun teilweise Recht.
Kritik am Vorgehen der EU-Kommission
Das Gericht beanstandete, dass die EU-Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum ein weitgehender Zugang zu den Klauseln über Entschädigungsregeln die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen würde.
Die EU-Kommission habe zudem mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen den Zugang zu den Dokumenten verweigert. Die Kläger hätten allerdings den besonderen Zweck des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ordnungsgemäß nachgewiesen: Es lasse sich nämlich nur dann überprüfen, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruflichen Rollen der an den Verträgen beteiligten Personen vorliegen.
Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin.
Zweite Überschrift: EU-Kommission fällt im Covid-Impfstoff-Fall: Zu wenig Informationen bereitgestellt, Urteil kann angefochten werden
Die EU-Kommission unter Leitung von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen.
Dieses Urteil ist ein Rückschlag für die EU-Kommission und kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.
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