Falsche Parkplatze verursachen trotz Parkticket-Schein Bußgeld
Ein überraschendes Phänomen bereitet den Verkehrsteilnehmern in deutschen Städten Kopfzerbrechen: trotz gültigen Parktickets müssen Autofahrer mit Bußgeldern rechnen, wenn sie auf falsch gekennzeichneten Parkplätzen abstellen. Laut einem aktuellen Bericht kommt es immer wieder vor, dass Fahrer, die sich an die geltenden Parkvorschriften halten und ordnungsgemäß ihr Parkticket lösen, dennoch mit einer Strafzettel konfrontiert werden. Die Frage, die sich dabei stellt, ist, wer eigentlich für diese Falschparkungen verantwortlich ist und warum die Fahrer trotzdem bestraft werden.
Falsche Parkplatze verursachen trotz Parkticket Schein Bußgeld: Regeln beachten!
Der Parkraum ist knapp, und es ist schön, dass man mancherorts noch gratis parken darf – zumindest für eine gewisse Zeit. Doch Vorsicht: Wer die Regeln nicht beachtet, drohen saftige Bußgelder!
Die wichtigsten Regeln
Die analoge Parkscheibe mit Drehrad muss immer blau-weiß sein. Man bekommt sie zwar auch in anderen Farben, doch die dürfen nicht benutzt werden. Auch Format und Beschriftung sind vorgegeben: Sie muss 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein.
Auch bei der Nummerierung gibt es Vorgaben: Sie muss in die richtige Richtung laufen: 1,2,3,4 von links nach rechts und nicht 4,3,2,1. Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro, so der Verkehrsclub.
Die Parkscheibe muss immer auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft eingestellt. Wer sein Auto zum Beispiel um 13:05 Uhr abstellt, muss auf der Scheibe 13:30 Uhr einstellen. Alles andere ist laut ADAC falsch.
Hinweise für Motorradfahrer
Motorradfahrer müssen bei Bedarf ebenfalls eine Parkscheibe anbringen an ihrer Maschine. Wo genau, schreibt der Gesetzgeber laut ADAC nicht vor. Aber auch hier sollte sie fest sitzen und gut sichtbar sein.
Tipp: Die Parkscheibe lochen und mit einem Kabelbinder am Bike festmachen. Man kann vor dem Verlassen auch ein Handyfoto machen, als Beweis, dass man die Zeit richtig einstellte.
Saftige Bußgelder
Wer die Parkzeit überzieht, muss mit Bußgeldern rechnen: Bei bis zu 30 Minuten über der Zeit, werden 20 Euro fällig. Wer bis zu einer Stunde länger steht, zahlt 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro, und bei mehr als drei Stunden sind es 40 Euro.
Beim Parken auf privaten Parkplätzen wie etwa bei Supermärkten gelten eigene, dort ausgehängte Regeln.
Achtung: Wer entweder ohne Parkscheibe, falsch eingestellter Parkscheibe oder die erlaubte Parkzeit überschritten hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 40 Euro rechnen.
Die eingestellte Parkscheibe ist im Auto so zu deponieren, dass sie von außen gut zu erkennen ist. Dafür ist das Armaturenbrett ein guter Platz.
Nicht erlaubt: Die Parkscheibe einfach nach dem Ende der Parkzeit weiterzudrehen. Erst muss ein neuer Parkvorgang gemacht werden, wenn man denselben Platz noch mal nutzen möchte.
Dafür reicht laut ADAC aber nicht, das Auto etwa einfach vor- und zurückzufahren. Wenn aber der Platz noch frei ist, wenn man etwa einmal um den Block gefahren sei, darf man ihn erneut nutzen und die Zeit frisch einstellen.
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