Februar-Vorlage: Polizei setzt Lasermessgeräte in NRW nach Überprüfung wieder ein
Im Zuge der Februar-Vorlage hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen (NRW) nach einer umfassenden Überprüfung die Verwendung von Lasermessgeräten wieder aufgenommen. Diese Entscheidung folgt einer gründlichen Prüfung der Geräte, die zuvor aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit und Genauigkeit aus dem Verkehr gezogen worden waren. Die Wiedereinführung der Lasermessgeräte soll die Verkehrssicherheit in NRW verbessern und die Geschwindigkeitskontrolle effektiver gestalten. Die Polizei setzt auf die verlässliche und genaue Messung von Geschwindigkeiten, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.
Polizei setzt Lasermessgeräte in Nordrhein-Westfalen nach Überprüfung wieder ein
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen nimmt 115 Lasermessgeräte wieder in Betrieb, die sie vorübergehend aus dem Verkehr gezogen hatte. Eine Überprüfung habe ergeben, dass es bei ordnungsgemäßem Gebrauch zu keinen unzulässigen Messfehlern komme, so ein Sprecher des zuständigen Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD).
Im Juli hatte die Polizei - wie auch in anderen Bundesländern - den Gebrauch der Messgeräte vom Typ TruSpeed LTI 20-20 gestoppt, nachdem der Hersteller über mögliche Messfehler informiert hatte. Forscher hatten festgestellt, dass das Gerät zum Beispiel bei stehenden Autos eine geringe Geschwindigkeit angezeigt hatte. Sie führten das unter anderem auf das natürliche Zittern der Hand zurück.
Daher hat das LZPD eine neue Gebrauchsanweisung verschickt, nach der man das Messgerät nur noch mit einem Stativ benutzen darf - was laut Polizei erfahrungsgemäß bisher ohnehin schon fast immer so war. Außerdem muss laut LZPD jetzt immer eine Vergrößerungsoptik eingesetzt werden, die auch schon alle Dienststellen haben. Daher bestehe kein weiterer Handlungsbedarf, so der Sprecher der Behörde.
Die kommunalen Bußgeldstellen waren im Juli gebeten worden, Knöllchen aus „TruSpeed“-Messungen erst mal ruhend zu stellen. Jetzt dürfen sie die Verfahren wieder aufnehmen. Wer von dem Lasermessgerät auf einem Stativ erwischt wurde, kann sich wenig Hoffnung machen, nachträglich ohne Bußgeld davonzukommen.
Die Polizei hat somit die Geräte im Einsatz, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Bürger können sich auf die genaue Überwachung ihrer Geschwindigkeit verlassen.
Schreibe einen Kommentar