Führerscheinführung: Was das Finanzamt über das Fahrtenbuch erfährt

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Führerscheinführung: Was das Finanzamt über das Fahrtenbuch erfährt

Die Führerscheinführung ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt in Richtung Mobilität und Unabhängigkeit. Doch viele wissen nicht, dass das Finanzamt bei der Führerscheinführung auch einiges über das Fahrtenbuch erfährt. Tatsächlich enthält das Fahrtenbuch wichtige Informationen über die Fahrleistung und die Kilometerleistung des Fahrzeugs, die für die Steuererklärung von Bedeutung sind. In diesem Artikel erfahren Sie, was das Finanzamt genau über das Fahrtenbuch erfahren möchte und warum dies für Sie von Bedeutung ist.

Führerscheinführung: Finanzamt informiert sich über Fahrtenbuchaufzeichnungen

Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen steuerlichen Vorteil in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Es gibt zwei Möglichkeiten, berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ): Entweder führt man ein Fahrtenbuch, was vor allem empfehlenswert ist, wenn man den Firmenwagen nur in sehr geringem Umfang auch privat fährt. Oder man nutzt die sogenannte Ein-Prozent-Regelung.

Doch bei letzterer Regelung kann es bei geringer privater Nutzung zu einem deutlich höheren Privatanteil führen, schreibt die DHZ.

Fahrtenbuchaufzeichnungen: Was das Finanzamt benötigt und wo die Gefahren liegen

Fahrtenbuchaufzeichnungen: Was das Finanzamt benötigt und wo die Gefahren liegen

Damit das Finanzamt die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch steuerlich anerkennt, gibt es einiges zu beachten: Man muss alle Fahrten aufzeichnen – und zwar mit der Route, den zurückgelegten Kilometern sowie mit dem Grund der Fahrt. Zudem ist es zeitnah und lückenlos zu führen. Nachträgliche Änderungen müssen klar erkennbar sein.

Trotzdem gibt es noch typische Fehler, die die ganze Mühe umsonst machen, weil das Finanzamt das Fahrtenbuch als steuerlich unwirksam einstuft und daher nicht berücksichtigt. Diese Fehler muss man laut DHZ vermeiden:

Fehler 1: Alle Fahrten in einer Excel-Tabelle erfassen. Denn die Aufzeichnungen lassen sich nachträglich verändern, ohne dass dies ersichtlich ist.

Fehler 2: Fahrten auf losen Blättern dokumentieren. Denn einzelne Seiten können nachträglich verändert oder ausgetauscht werden. Besser also ein fest gebundenes Buch benutzen.

Fehler 3: Fahrten verspätet eintragen, weil man das Buch nicht pünktlich zum 1. Januar gekauft hat. Und Einträge nachschreiben, weil das Fahrtenbuch etwa stark verschmutzt wurde. In beiden Fällen kann das Fahrtenbuch ungültig werden, da die Einträge so nicht zeitnah erfolgten.

Tipp: Es gibt die Möglichkeit, sein Fahrtenbuch rechtssicher prüfen zu lassen. Diesen Service bietet das Finanzamt kostenlos an, schreibt die DHZ und verweist auf ein Urteil des Finanzgerichts Hessen (Az. 3 K 1219/21). In dem Streitfall bat ein Unternehmer das Finanzamt, sein elektronisches Fahrtenbuch mit Aufzeichnungen zu prüfen – im Rahmen der sogenannten Anrufungs-Auskunft (nach § 42e EStG).

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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